Bonn – Wohlklingende Werbeversprechen prangen auf vielen schön verpackten Nahrungsmitteln. Klarheit sollen da Nährwerttabellen schaffen, die seit 2016 auf den meisten vorverpackten Lebensmitteln stehen müssen. Oft sorgen die Zahlenreihen beim Verbraucher aber eher fürs Kopfkratzen: Was steht da drauf? Und was muss beachtet werden?
Bezogen auf je 100 Gramm oder Milliliter Inhalt muss das Etikett sieben Nährwerte enthalten: der Energiegehalt sowie die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Darauf weist das
Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hin. Freiwillig hingegen sind weitere Angaben wie der Gehalt an Ballaststoffen oder ungesättigten Fettsäuren.
Vitamine und Mineralstoffe dürfen nur dann genannt werden, wenn sie in bedeutsamen Mengen vorkommen – in der Regel sind das 15 Prozent des empfohlenen Tagesbedarfs. Entscheiden sich Hersteller dafür, müssen sie daher auch aufführen, wie viel Prozent des Tagesbedarfs die jeweils enthaltenen Vitamine oder Mineralstoffe ausmachen.
Allerdings gilt die Kennzeichnungspflicht nicht für alle Nahrungsmittel. Ausgenommen sind beispielsweise Lebensmittel, die lose verkauft oder vor Ort auf Wunsch des Käufers verpackt werden, etwa Wurst an der Fleischtheke oder Brötchen beim Bäcker. Auch Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol müssen keine Nährwerttabelle tragen. Gleiches gilt für Produkte, die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen wie Mehl, Reis, Kräuter und Gewürze.
Als umstritten gelten Portionsangaben, die sich oft gleich neben den Pflichtangaben finden. Hersteller dürfen diese Portionsgrößen nämlich frei wählen – dementsprechend fallen manche dieser Angaben klein oder unrealistisch aus, wie die
Verbraucherzentralen bemängeln.
(dpa/tmn)