Düsseldorf – Häufig lohnt sich ein Wechsel des Stromanbieters finanziell. Möglich ist dies immer, wenn Kunden noch in der Grundversorgung sind. Dann können sie ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen beenden, informiert die
Bundesnetzagentur.
Hebt der Energieversorger die Preise an, haben Kunden zudem ein Sonderkündigungsrecht – und zwar unabhängig davon, wie lange der Vertrag noch läuft. Wer davon Gebrauch machen möchte, sollte die Kündigung selber vornehmen und dies nicht dem neuen Anbieter überlassen – und zwar am besten per Einschreiben verschicken, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Bequeme Kunden können einen Wechselservice in Anspruch nehmen. Der Dienstleister sucht jedes Jahr ein gutes und günstiges Angebot heraus. Alternativ finden Verbraucher einen neuen Stromanbieter einfach über Vergleichsportale im Internet. Dort müssen Verbraucher in der Regel ihre Postleitzahl sowie ihren Jahresverbrauch eingeben. Dann erhalten sie eine Liste mit verfügbaren Anbietern.
Doch Vorsicht: Häufig arbeiten die Tarifrechner mit Voreinstellungen. Die Liste entspricht daher nicht immer dem, was Kunden eigentlich suchen, erklären die Verbraucherschützer. Deshalb sollten Verbraucher die Voreinstellungen vor der Abfrage prüfen und gegebenenfalls an die eigene Bedürfnisse anpassen. Von versprochenen Boni sollten sie sich nicht blenden lassen. Dann unbedingt prüfen, was der Tarif ohne einen Bonus kosten würde.
Binden sich Kunden durch eine lange Vertragslaufzeit an einen Stromanbieter, schränken sie ihre Flexibilität ein. Tipp der Verbraucherschützer: Die Laufzeit sollte nicht länger als zwölf Monate dauern. Die Kündigungsfrist sollte maximal sechs Wochen – noch besser nur vier Wochen – betragen. Mit der Wahl eines neuen Tarifs beauftragen Kunden den Dienstleister in der Regel mit dem Wechsel.
(dpa/tmn)