Hannover – Dashcams fürs Auto machen selten, was sie sollen, sind oft nicht datenschutzkonform und können am Ende selbst ein Sicherheitsrisiko darstellen. Das zeigt ein Gemeinschaftstest der Zeitschrift «c’t» mit dem ADAC von neun Geräten zwischen 17 und 300 Euro.
Solche Kameras, die etwa per Saugnapf an die Frontscheibe kommen, sollen bei einem Unfall helfen, Beweise zu sichern. Dazu speichern sie gefilmte Aufnahmen, sobald deren Sensoren einen Unfall oder eine gefährliche Situation erkennen.
Aber Modelle, die beim Test entsprechend sensibel auf Fahrtests reagierten, filmten meist nur unbefriedigende Videos. Und solche mit guter Aufnahmequalität wiederum patzten bei der Erkennung von Unfällen, so die «c’t», für die nach dem Crashtest feststand: Die meisten würden aufgrund der schlechten Halterungen «bei schweren Unfällen eher ein Sicherheitsrisiko darstellen, als zur Klärung des Unfallhergangs beizutragen».
Auch den ADAC überzeugen die Dashcams noch nicht, weswegen der Autoclub keinem der neun Geräte eine gute Note vergibt. Sieben bekommen ein «Befriedigend», und zwei sind nur «ausreichend», darunter das billigste. Zwei Drittel der Geräte wurden schon aufgrund der Halterung abgewertet, weil diese beim Crash nach oben abklappte und die Dashcam so den Himmel filmte. Darüber hinaus konnten die in der Mehrzahl nur nach vorn gerichteten Geräte viele Unfallszenarien, etwa Auffahrunfälle oder Seitenrempler nicht erfassen. Auch mit schlechten Sichtverhältnissen kommen viele Geräte nicht klar.
Die legale Nutzung der Kameras als Beweismittel unter gewissen Voraussetzungen ist seit einem BGH-Urteil von Mai 2018 erlaubt (Az.: VI ZR 233/17). So dürfen die Kameras nur eine sich ständig selbst überspielende kurze Videoschleife aufnehmen, erklärt «c’t». Erst anlassbezogen, etwa durch einen Unfall oder starkes Bremsen, dürfen sie die Aufnahmen dauerhaft speichern. In der Werkseinstellung filmten allerdings alle Kameras ständig, so der ADAC.
Und bei manchen Modellen wiederum, sind die gespeicherten Filmschnipsel nicht ausreichend gegen versehentliches Löschen geschützt. «Man hat den Eindruck, die Geräte sind noch nicht wirklich so weit», sagt «c’t»-Redakteur Sven Hansen, der den Kunden mit Blick auf die Testkandidaten rät, lieber noch mit der Anschaffung zu warten.
Noch ist auch nicht einheitlich geklärt, wie lange genau überhaupt gefilmt und aufgezeichnet werden dürfe. Daher fordert der ADAC diesbezüglich klare Regelungen vom Gesetzgeber. Der Autoclub rät, die Geräte so einzustellen, dass sie nach einem Crash eine Minute vor und eine Minute nach dem Unfall automatisch speichern.
(dpa/tmn)