Hamburg – Und wenn sie noch so gut klingen: Handykunden sollten Angebote, die ihnen ihr Anbieter am Telefon macht, nach Einschätzung von Verbraucherschützern ausschlagen. Sinnvoll sei es, Anrufe zu Werbezwecken am besten von vornherein zu untersagen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg.
Aktuell gibt es nach ihren Angaben vermehrt Beschwerden von Betroffenen, denen telefonisch zusätzliche Verträge, teurere Tarife oder andere kostenpflichtige Leistungen als vermeintliche Treuegeschenke untergeschoben worden seien.
Typischerweise seien Mobilfunkverträge so komplex, dass ein Vertragsschluss am Telefon praktisch kaum möglich ist, urteilen die Verbraucherschützer. Dennoch soll eine vom Verbraucher in einem anderen Zusammenhang geäußerte Zustimmung – zum Beispiel zur Annahme eines Geschenks – oft zum Abschluss eines Vertrags führen, wenn es nach den Anbietern ginge. Eine Auseinandersetzung mit dem Provider nach derartigen Telefongesprächen sei meist ärgerlich, mühsam und zeitaufwendig, ist die Erfahrung der Experten. Oft würden die vermeintlich geschlossenen Verträge mit Unterstützung der Verbraucherzentrale storniert, in manchen Fällen aber auch gar nicht.
Callcenter-Mitarbeiter seien darin geschult, die Höflichkeit des Kunden auszunutzen, warnt die Verbraucherzentrale. Deshalb sollte man sich auf telefonische Verhandlungen gar nicht erst einlassen und Anrufen zu Werbezwecken schon beim Abschluss des ursprünglichen Vertrags widersprechen. Das funktioniert zum Beispiel formlos per E-Mail mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung.
(dpa/tmn)