Neue Regeln gegen Wuchermieten beschlossen

Berlin – Mieter sollen sich ab dem kommenden Jahr leichter gegen horrende Wohnkosten wehren können. Eine entsprechende Verschärfung der Mietpreisbremse hat der
Bundestag beschlossen. Vor allem in Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren zum Teil massiv gestiegen. Die Neuerungen im Detail:

– Transparenz: Verlangt ein Vermieter mehr als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent, dann muss er den Mieter schon vor Vertragsabschluss darüber informieren, warum er das darf. Da
Neubau oder Sanierung oft offensichtlich sind, zielt diese Regel vor allem darauf, dass er die Vormiete offenlegen muss, und zwar den Stand von einem Jahr vor Beendigung des vorigen Mietverhältnisses.

– Beanstandung: Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, kann er künftig leichter widersprechen. Wenn etwa der Vermieter die Erhöhung im Mietvertrag mit einer umfassenden Modernisierung begründet, kann der Mieter darauf laut
Justizministerium in seiner Rüge verweisen. Wenn der Vermieter keine Begründung liefert, könnten Betroffene demnach auch eine einfache Rüge aussprechen, also ohne Begründung. Eine Rüge ist in jedem Fall eine notwendige Voraussetzung, wenn ein Mieter den Teil der Miete, der über der zulässigen Grenze liegt, einbehalten will.

– Modernisierungskosten: Bisher durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig bundesweit nur noch acht Prozent. Es gibt ein «vereinfachtes Verfahren», wenn die Modernisierung bis zu 10.000 Euro kostet.

– Kappungsgrenze: Die Miete darf deutschlandweit nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen. Eine Sonderregelung gilt für vergleichsweise günstige Mieten. Bei Nettokaltmieten von weniger als sieben Euro pro Quadratmeter darf die Monatsmiete um maximal zwei Euro im Jahr steigen.

– Schadenersatz: Wenn Immobilienbesitzer eine Modernisierung ankündigen oder durchführen mit der Absicht, den Mieter loszuwerden – die Politiker sprechen auch von «herausmodernisieren» – dann hat der Mieter künftig Anspruch auf Schadenersatz. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Jahr nach Ankündigung der Modernisierung noch nichts passiert ist, wenn der Vermieter eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Bauarbeiten unnötig belastend für Mieter sind.

– Strafe: Eine Modernisierung oder ihre Ankündigung «in missbräuchlicher Weise» zählt in Zukunft als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 100.000 Euro geahndet werden.

Die bisherige Mietpreisbremse hat schon die vorige große Koalition eingeführt. Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Länder festlegen. Sie ist aber wenig wirksam, auch weil Mieter selten wussten, wie viel ihre Vorgänger bezahlt haben. Deshalb hatte die SPD schon vor der Bundestagswahl auf eine Verschärfung gedrungen.

Um den Mietenanstieg zu begrenzen, will Justizministerin Katarina Barley (SPD) ferner ein Gesetz zur Reform der Mietspiegel erarbeiten. «Durch gesetzliche Mindestanforderungen werden wir die Qualität qualifizierter Mietspiegel stärken.» Sie seien «ein zentrales Instrument für bezahlbaren Wohnraum», erklärte Barley. Auf das Vorhaben hatte sich die Bundesregierung schon bei ihrem Wohngipfel im September festgelegt. Danach sollen für Mietspiegel künftig Daten aus den vergangenen sechs Jahren für die Berechnung genutzt werden statt bislang nur vier.

Auch der Wohnungsneubau soll den Anstieg der Mieten dämpfen. Deshalb will die Koalition den sozialen Wohnungsbau fördern, über das Baukindergeld mehr Familien zum Eigenheim verhelfen und den privat finanzierten Wohnungsbau steuerlich fördern. So hat der Bundestag am Donnerstag einen Steuerbonus für den Bau bezahlbarer Wohnungen beschlossen. Eine bis Ende 2021 befristete Sonderabschreibung soll Investoren anlocken.


(dpa)

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