Berlin – Für knapp jeden vierten Autofahrer mit reiner Kfz-Haftpflichtversicherung ändert sich die Regionalklasse. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) profitieren rund 5,1 Millionen Halter in 54 Bezirken von einer niedrigeren Einstufung.
4,2 Millionen in 50 Bezirken werden dagegen heraufgestuft. Für 32 Millionen Halter mit Kfz-Haftpflicht ändert sich in der neuen Regionalstatistik der Versicherer nichts.
Etwas weniger Verschiebungen bei den Regionalklassen gibt es für Versicherte mit Voll- oder Teilkasko. Rund 2,8 Millionen profitieren von einer niedrigeren Einstufung, während 3,3 Millionen heraufgestuft werden. Für rund 30 Millionen Kasko-Versicherte ändert sich nichts.
Regionalklasse kann Versicherungsprämie beeinflussen
Der GDV errechnet jedes Jahr die Schadenbilanzen der 413 Zulassungsbezirke Deutschlands und teilt diese in die sogenannten Regionalklassen ein. Je besser man dort eingestuft ist, je günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus.
Davon allein hängen die Kosten für die Police aber nicht ab, erläutert der GDV. Bedeutet: Eine veränderte Einstufung erlaube noch keine Aussage darüber, wie sich der gesamte Kfz-Versicherungsbeitrag entwickeln wird. Denn dabei spielen viele Parameter eine Rolle. Für die Berechnung neuer Tarife ist die Regionalklasse ein Anhaltspunkt.
Die Statistik ist den Angaben zufolge für die Versicherer unverbindlich. Sie kann aber ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit Anwendung finden – das sei in der Regel der 1. Januar 2020.
Norden und Brandenburg schneiden am besten ab
Wie in den vergangenen Jahren fielen die Schadensbilanzen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in der Kfz-Haftpflichtversicherung besonders gut aus. Den niedrigste Wert aller Zulassungsbezirke hat die Uckermark. Meist über dem Bundesdurchschnitt liegen die Haftpflicht-Schadensbilanzen in den Großstädten. Berlin ist erneut Schlusslicht.
Bei der Berechnung der Regionalklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung werden nur die Aufwendungen der Versicherer für die Schäden Dritter berücksichtigt. Bei der Berechnung für Voll- oder Teilkasko fließen etwa Regulierungen für Glasschäden, Wildunfälle und alle anderen Kasko-Schadenfälle ein. Für die Statistik ist der Wohnsitz des Halters entscheidend – und nicht der Bezirk, in dem der Schaden entstanden ist.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 12 Regionalklassen, für die Teilkasko sind es 16 und für die Vollkasko 9. Es gilt die Regel: Je niedriger die Einstufung ist, desto besser.
(dpa/tmn)