Berlin – Rauchmelder retten Leben – aber nur, wenn sie an den richtigen Orten richtig installiert sind. Also so, dass der Rauch sie auch erreicht. Die Kampagne «Rauchmelder retten Leben» des Forums Brandrauchprävention erklärt die Details:
Wo sind Rauchmelder im Haus Pflicht?
Wo es ein entsprechendes Gesetz gibt, kommen die Geräte in Schlafbereiche sowie Flure, die als Rettungswege dienen. Allerdings empfehlen die Experten, alle Wohnräume damit auszustatten. Außerdem ist ratsam, auf jeden Fall in jeder Etage mindestens ein Gerät zu installieren, am besten zentral gelegen wie im Flur. In offenen Wohnräumen über mehrere Geschosse sollte es mindestens einen Rauchmelder auf der obersten Ebene geben.
Reicht ein Gerät pro Raum?
Die Rauchmelder sind für 60 Quadratmeter große Zimmer ausgelegt.
Wohin kommt der Rauchmelder im Raum?
Der Rauch steigt nach oben, der Rauchmelder kommt also daher am besten an die Zimmerdecke. Die Experten raten zur Raummitte oder zu einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zu den Wänden sowie zu sonstigen Hindernissen wie hohen Möbeln. Wichtig ist, dass die kleinen Geräte selbst in Dachschrägen waagerecht hängen – und in Dachspitzen nicht ganz oben, sondern mindestens 30 bis 50 Zentimeter darunter. Starke Zugluft sollte sie nicht treffen, das muss man etwa bei Luftschächten im Blick haben. Auch sollten Räume mit gewohnheitsmäßiger starker Dampf-, Staub und Rauchentwicklung ausgespart werden.
Was bedeutet das für Küchen oder das Badezimmer?
Hier können die üblichen Geräte Fehlalarme auslösen. Besser sind also Spezialmelder, etwa sogenannte Wärme- oder Thermomelder, die zwischen Wasserdampf aus den Töpfen oder dem Spülbecken und gefährlichem Rauch unterscheiden.
Rauchmelderpflicht: Einige Bundesländer müssen noch nachrüsten
In vielen Bundesländern sind Rauchmelder bereits in Neubauten und in kürzlich umgebautem Altbau Pflicht. In manchen Ländern besteht noch eine Übergangsfrist für Bestandsbauten: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland läuft diese bis Ende 2016, in Bayern bis Jahresende 2017, in Thüringen bis Ende 2018. In Brandenburg und Berlin gibt es eine Einbaupflicht für bestehende Wohnungen bis Ende 2020. In Berlin tritt am 1.1.2017 zudem erst die Regelung für Neu- und Umbauten in Kraft.
Bis Ende 2015 mussten alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Auch in Hamburg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist die Frist zum Nachrüsten bereits verstrichen. In Sachsen müssen in Neu- und Umbauten seit Januar 2016 Rauchmelder eingebaut werden, für Bestandsbauten gibt es keine Vorgaben.
(dpa/tmn)