Hannover – Schlüsseldienste sind oft Helfer in der Not. Denn die Experten können zugefallene Türen fachmännisch öffnen. Unseriöse Firmen bitten Verbraucher aber immer wieder kräftig zur Kasse. Betroffene sind aber nicht wehrlos, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Drei Tipps:
– Preise vergleichen: Auch wenn es in der Not schwerfällt: Verbraucher sollten die Preise vergleichen. Am besten rufen sie eine ortsansässige Firma, um die Fahrtkosten gering zu halten. Vor der Auftragsvergabe fragen sie nach einem verbindlichen Komplettpreis für die Türöffnung.
– Zuschläge prüfen: «Sofortzuschläge», «Bereitstellungszuschläge» oder «Spezialwerkzeugkosten» – Extrakosten wie diese sind nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 31 C 63/98-44) nicht erlaubt. Zulässig sind Zuschläge nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Kunden sollten daher jeden Posten der Rechnung prüfen, bevor sie sie unterschreiben, raten die Verbraucherschützer.
– Betrag überweisen: Viele Firmen verlangen eine Barzahlung. Das ist aber nicht zwingend nötig. Wer nicht genügend Bargeld zur Verfügung hat, kann auf eine Zahlung per Rechnung bestehen. Verbraucher sollten nicht mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten fahren. Wenn Kunden die Rechnung nicht sofort bar bezahlen, sind Gebühren für die Bearbeitung oder Buchung unzulässig.
(dpa/tmn)