Kehl – Eigentlich sollte kein Autofahrer auf die Idee kommen, im Winter ohne Winterreifen in die Alpen zu fahren. Pflicht sind sie jedoch nicht überall, Strafen können dennoch drohen, wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz erklärt. Ein Überblick:
– Österreich: Vom 1. November bis 15. April gilt für Autos und Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen Winterreifenpflicht, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Für Radialreifen sind vier Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben, für Diagonalreifen fünf Millimeter – mehr als in Deutschland. Hier genügen laut Gesetz 1,6 Millimeter, obgleich Autoclubs stets dazu raten, Winterreifen nicht unter vier Millimeter Profiltiefe zu benutzen.
Sonderfall: Wenn die Straße zusammenhängend oder fast durchgehend von Schnee und Eis bedeckt, dann dürfen auch Autos mit Sommerreifen darauf fahren, sofern Schneeketten aufgezogen sind.
– Schweiz: Winterreifen sind nicht vorgeschrieben. Es drohen aber Bußgelder, wenn Autofahrer bei winterlichen Straßen mit Sommerreifen für Verkehrsbehinderungen sorgen und bei Unfällen eine Mithaftung.
– Italien: Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Verkehrsschilder können sie oder Schneeketten aber für bestimmte Zeiträume vorschreiben. Auf der Brennerautobahn (A22) gilt von der Grenze bis kurz vor Verona (Abfahrt «Affi») von Mitte November bis Mitte April sogenannte Winterausrüstungspflicht – Winterreifen sind dafür ausreichend. Auch im Aostatal gibt es eine feste Regelung: Hier gilt von Mitte Oktober bis Mitte April Winterreifenpflicht.
– Frankreich: Winterreifen sind nicht generell vorgeschrieben. Schilder können aber je nach Witterung Schneeketten (Reifen mit Schneekette auf blauem Grund) vorschreiben – steht unter dem Symbol etwa der Zusatz «Pneus neige admis» seien anstatt Schneeketten auch Winterreifen erlaubt.
– Deutschland: Bei winterlichen Bedingungen wie Schneematsch oder Reifglätte sind Winterreifen Pflicht.
(dpa/tmn)