Kassel – Auch für Bestattungen gibt es Online-Vergleichsportale: Sie vermitteln Bestatter an Hinterbliebene. «Allerdings ist die Vergleichbarkeit der Angebote nicht immer so einfach», sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas.
In einem Punkt wird den Verbrauchern nun geholfen: Preisvergleichsportale im Internet müssen ihre Nutzer darauf aufmerksam machen, wenn sie nicht sämtliche Anbieter, sondern nur ausgewählte Unternehmen berücksichtigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Der Verbraucher rechne damit, dass er auf solchen Seiten einen schnellen Überblick über den gesamten Markt bekomme, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Das beeinflusse auch seine Entscheidung. Der Bundesverband Deutscher Bestatter hatte den Betreiber der Seite Bestattungsvergleich.de verklagt.
Beim Vergleich mehrerer Bestatter sollten Verbraucher immer prüfen, was die Angebote genau beinhalten. Sind die Kosten für Blumen, Trauerfeier oder den Hausbesuch Teil des Angebotes? Oder kommen sie als Extrakosten hinzu? Das heißt: Das in den Suchergebnissen ganz oben angezeigte Angebot muss nicht immer das günstigste sein.
Oftmals werden auch überregionale Bestatter angeboten. Hier sollten Hinterbliebene sicherstellen, dass es einen Ansprechpartner vor Ort gibt. «Ein Telefongespräch ist nicht das Gleiche wie eine persönliche Beratung», sagt Helbach. Auch zu den Friedhöfen vor Ort könnten bundesweite Bestatter nicht immer etwas sagen.
Verbraucherschützer weisen generell bei Vergleichsportalen aller Art darauf hin, dass Verbraucher vor Beginn der Suche die Voreinstellungen überprüfen sollten. Denn diese Filter haben Auswirkungen auf die Ergebnisse – hier sollte nur ein Häkchen bei den Punkten gesetzt sein, die einem wirklich wichtig sind. Formulierungen wie «Top-Angebote» lotsen den Kunden zu bestimmten Angeboten. Dabei sind mitunter auch Provisionen im Spiel, die die Portale erhalten. Sinnvoll ist es auch, die Ergebnisse verschiedener Portale miteinander zu vergleichen.
(dpa/tmn)