Frankfurt/Main – Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger ist in der WM-Affäre mit einer Schadenersatzklage gegen das Land Hessen gescheitert.
Der 71-Jährige wollte ein Schmerzensgeld von 25 000 Euro erstreiten, weil die Staatsanwaltschaft seiner Meinung nach regelmäßig Informationen aus den Steuerermittlungen gegen ihn und die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt an die Medien weitergibt. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass dadurch allein kein Anspruch auf Schadenersatz begründet sei.
«Es liegt zwar eine Rechtsverletzung der Staatsanwaltschaft vor. Es gibt da irgendwo ein Leck. Das ist ein unmöglicher Zustand», sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter am Ende einer nur 45-minütigen Verhandlung. «Die zweite Frage ist, ob der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird? Das sehen wir nicht so.» Zwanziger will dieses Urteil nun überprüfen und mit großer Wahrscheinlichkeit Einspruch dagegen einlegen. «Das Endspiel war das noch nicht», sagte er nach der Verhandlung. «Es spricht alles dafür, dass das hier heute nicht die letzte Instanz war.»
(dpa)