Frankfurt/Main – Bundesliga-Tabellenführer Borussia Dortmund hat vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes einen Teilerfolg erzielt. Ein Urteil des DFB-Sportgerichts vom 2. November wurde im schriftlichen Verfahren in einem Punkt geändert.
Das bis zum Ende der Spielzeit 2021/2022 für Pflichtspiele gegen 1899 Hoffenheim ausgesprochene Verbot von großen Fahnen sowie Bannern, Blockfahnen und Doppelhaltern gilt demnach nur für die BVB-Auswärtsspiele gegen Hoffenheim, nicht aber für die Borussia-Heimspiele gegen 1899. Das hatte der BVB in seiner Berufung beantragt.
Dortmunder Fans hatten vor dem Anpfiff beim 1:1 in Sinsheim am 22. September TSG-Mäzen Dietmar Hopp massiv verunglimpft. Die Anhänger hatten im Gästeblock ein großes «Hasta la vista, Hopp»-Plakat hochgehalten. Darauf war ein Hopp-Konterfei hinter einer Zielscheibe gemalt. Hintergrund der Aktion war ein vorangegangener Strafantrag Hopps gegen mehr als 30 BVB-Fans, nachdem es im Spiel beider Teams am Ende der vergangenen Saison ebenfalls Schmähgesänge gegen den Milliardär gegeben hatte.
Die übrigen Punkte des Sportgerichtsurteils gegen den BVB bleiben bestehen, teilte der DFB mit: eine Geldstrafe von 50.000 Euro, der bis zum 30. Juni 2022 auf Bewährung ausgesetzte Ausschluss der Dortmunder Zuschauer für die nächsten Auswärts-Pflichtspiele in Hoffenheim in den kommenden drei Spielzeiten und weitere Auflagen.
BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke hatte sich nach der Begegnung in Sinsheim bei Hopp für die erneuten Schmährufe und Beleidigungen durch Borussia-Fans entschuldigt. «Ich möchte im Namen von Borussia Dortmund Dietmar Hopp um Entschuldigung bitten. Das ist nicht zu akzeptieren!», hatte Watzke mit Blick auf die eigenen Fans geäußert.
(dpa)