Sommermärchen-Prozess bleibt bis zur Verjährung ausgesetzt

Bellinzona – Nach jahrelang schleppenden Ermittlungen wird der Sommermärchen-Prozesses in der Schweiz ohne ein Urteil zu Ende gehen.

Das Verfahren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bleibt wegen der Coronavirus-Krise bis mindestens zum kommenden Montag ausgesetzt und steht wegen der an diesem Tag in Kraft tretenden Verjährung vor dem endgültigen Aus. «Wenn es bei der Verjährung am 27. April bleibt, werde ich bei der bekannten Sachlage um einen Freispruch gebracht», hatte der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur unlängst zum wahrscheinlichen Prozess-Ende gesagt.

Zwanziger musste sich wie sein Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach, der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi aus der Schweiz wegen Betrugsvorwürfen im Zusammenhang einer dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 vor Gericht verantworten. Alle Angeklagten hatten sämtliche Vorwürfe stets bestritten.

Das Verfahren ist wegen der Coronavirus-Pandemie bereits seit Mitte März ausgesetzt. Mit einer Verlängerung der Verjährungsfrist ist kaum zu rechnen. Diese wäre auch schwer zu vermitteln, da die Bundesanwaltschaft durch ihre langwierigen Ermittlungen selbst für den unnötigen Termindruck gesorgt hatte. Der renommierte Schweizer Strafrechtler Mark Pieth hatte der Behörde in diesem Zusammenhang sogar «Schlamperei» vorgeworfen. Erst am 9. März – sieben Wochen vor der Verjährung der 15 Jahre zurückliegenden Vorgänge – hatte der Prozess begonnen.

Zwanziger hatte das Vorgehen der Bundesanwaltschaft schon vor dem Prozess-Auftakt als «anmaßend, unfair und willkürlich» kritisiert. Sie habe im Ermittlungsverfahren von Beginn an eine faire Aufklärung verweigert, das Verfahren hinausgezögert und Verfahrensrechte der Angeklagten ausgehöhlt. «Es wird eine Geschichte abgeliefert, die man als Märchenerzählung bewerten muss», hatte der frühere DFB-Boss der Deutschen Presse-Agentur dazu gesagt.

Bereits am 17. März hatte das Bundesstrafgericht bei der Aussetzung des Prozesses festgestellt, die Beweislage sei mit Bezug auf Zwanziger «hinsichtlich der subjektiven Tatseite diffus».

Zwanziger (74), Schmidt (78) und Linsi (70) sind wegen Betruges, Niersbach (69) wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagt. Im Kern geht es um eine Überweisung des Deutschen Fußball-Bundes im April 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendlich auf Konten des damaligen FIFA-Finanzchefs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür ist immer noch unklar.


(dpa)

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