Leipzig – Fußball-Bundesligist RB Leipzig darf das Mannschaftstraining aus Sicht der Behörden wieder aufnehmen. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur.
Er verwies dabei auf die seit 4. Mai geltende neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen, laut der Athleten ihren Sport wieder ausüben dürfen, wenn ein Arbeitsvertrag besteht.
In der Hygiene-Allgemeinverfügung ist zudem eine Sonderregelung verankert, wonach Training und Wettkämpfe nach den «Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen» sind. RB hatte der Stadt Leipzig ein Hygienekonzept vorgelegt. Die Stadt hatte für eine Entscheidung zum Mannschaftstraining jedoch an das Land verwiesen.
RB-Vorstandsboss Oliver Mintzlaff hatte in der Vorwoche angekündigt, das Mannschaftstraining am Dienstag wieder aufnehmen zu wollen. Voraussetzung dafür seien jedoch die Genehmigung sowie negative Corona-Tests. Die Tests wurden bei den RB-Profis am Freitag und Montag vorgenommen. Der Verein gab bisher keine Auskunft über die Ergebnisse.
(dpa)