Nyon (dpa) – Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat einem Einspruch des französischen Fußball-Meisters Paris Saint-Germain stattgegeben, der sich gegen weitere Financial-Fairplay-Ermittlungen durch die UEFA richtete. Das teilte der CAS mit und nannte formale Gründe für seine Entscheidung.
Die CAS-Entscheidung stelle die Ziele des Lizenzierungs- und Financial-Fairplay-Systems nicht in Frage, stellte die UEFA in einer Stellungnahme fest. Der Verband kündigte an, die Entscheidung des CAS zu prüfen und zu analysieren.
Die Beschwerde von PSG richtete sich gegen einen Entscheid der Europäischen Fußball-Union aus dem September 2018. Damals hatte die UEFA erklärt, dass der Fall um zu hohe Transferausgaben von der Rechtsprechenden Kammer der UEFA-Finanzkontrolleure zwecks weiterer Untersuchungen an die Ermittlungskammer zurückverwiesen worden sei.
Im Juli hatte der Vorsitzende der Ermittlungskammer den eigentlich von seinem Gremium schon für geschlossen erklärten Fall zur Begutachtung an die Rechtsprechende Kammer geschickt. Diese hätte binnen zehn Tagen die ursprüngliche Entscheidung anfechten müssen, diese Frist sei nicht eingehalten worden, hieß es nun in der CAS-Entscheidung. Damit gelte die ursprüngliche Entscheidung vom Juli.
Nach den Regeln des Financial Fairplay darf ein Verein nicht mehr ausgeben, als er einnimmt. PSG sorgte vor allem im Sommer 2017 mit den Rekord-Verpflichtungen des Brasilianers Neymar und von Kylian Mbappé für Aufsehen.
(dpa)