Pechstein gegen CAS: Wegweisender Richterspruch erwartet

Straßburg – Im Rechtsstreit der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein um die Rolle des Internationalen Sportgerichtshofs CAS wird ein wegweisender Richterspruch erwartet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will dazu am 2. Oktober eine Entscheidung verkünden, wie das Gericht mitteilte. Die 46 Jahre alte Berlinerin hatte vor den Straßburger Richtern geltend gemacht, dass der CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei.

Die Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem Sportgericht in Lausanne gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert. Der CAS bestätigte die Sperre jedoch. Pechstein sieht dadurch ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Sie begründet den Vorwurf laut EGMR unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden. Außerdem sei ihr entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch keine öffentliche Anhörung gewährt worden.

Der CAS urteilt seit 1984 als letzte Instanz bei Streitfällen im Sport. Seit Jahren gibt es Kritik an dem Sportgerichtshof. Einer der Hauptvorwürfe lautet, es handele sich nicht um ein unabhängiges Schiedsgericht, weil die Institution durch Sportverbände finanziert werde.

Pechstein war im Februar 2009 von der Internationalen Eislauf-Union (ISU) wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein behauptet, nie gedopt zu haben und fordert Schadenersatz für erlittenes Unrecht. Die Eisschnellläuferin hat auch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Experten bescheinigen ihr eine geerbte Blutanomalie als Grund für ihre schwankenden Blutwerte.


(dpa)

(dpa)