Düsseldorf – Der zweite Report von Richard McLaren zum systematischen Doping in Russland liegt auf dem Tisch. Nun müssen die Weltverbände des Sports handeln und entscheiden – vom Internationalen Olympischen Komitee über die Fachverbände bis zur Welt-Anti-Doping-Agentur.
INTERNATIONALES OLYMPISCHES KOMITEE:Das IOC hat zwei Kommissionen eingesetzt, die «angemessene Sanktionen und Maßnahmen» vorbereiten sollen. Eine Untersuchungs- und eine Disziplinarkommission. McLaren hat festgestellt, dass mehr als 1000 russische Sportler von 2011 bis 2015 Teil des staatlichen Dopings gewesen sind. Das IOC kann nur Athleten sanktionieren, die an den Olympischen Spielen teilgenommen haben.
Ob das IOC nach den Manipulationen bei den Winterspielen 2014 in Sotschi Russland im kommenden Jahr von den Spielen in Pyeongchang ausschließt? In Rio verhängte es keinen Komplett-Bann. IOC-Präsident Thomas Bach hält nichts von «politischen Symbolentscheidungen», zumal es rechtlich nicht einfach ist: Das IOC kann Russlands NOK ausschließen, doch dem hat McLaren keine Verstrickung in das Dopingsstem nachweisen können.
INTERNATIONALE SPORTFACHVERBÄNDE:Das IOC hatte darauf verzichtet, alle russischen Sportler für die Sommerspiele in Rio zu sperren. Begründung: Es gelte die Unschuldsvermutung für jeden Athleten. Deshalb wuden die Fachverbände beauftragt jeden einzelnen Athleten zu überprüfen, ob er die Anti-Doping-Regeln beachtet. Dies könnte auch das Verfahren vor den Winterspielen 2018 werden. Außerdem sind die Verbände zuständig, diejenigen unter den 1000 Sportlern zu überprüfen und zu bestrafen, die nicht an Olympischen Spielen teilgenommen haben, sondern nur an internationalen Wettbewerben unter ihrer Hoheit und ihren Regeln.
WELT-ANTI-DOPING-AGENTUR:Die WADA wird die im McLaren-Report zusammengetragen Beweise gegen die unter Doping-Verdacht stehenden rund 1000 Athleten aufbereiten. Danach werden sie dem IOC, den Fachverbänden und dem Internationalen Paralympischen Komitee IPC zur Verfügung gestellt, um auf dieser Grundlage Sanktionen verhängen zu können. Die WADA wird zudem prüfen, wann die suspendierte, in den Dopingbetrug involvierte russische Anti-Doping-Agentur Rusada ihre Arbeit wieder aufnehmen kann. Ein Zeitpunkt ist dafür nicht in Sicht.
INTERNATIONALER SPORTGERICHTSHOF: Der CAS kann von Athleten angerufen werden, wenn sie vom IOC oder den Fachverbänden sanktioniert werden und sie die Strafe anfechten wollen. Auch bei einem möglichen Komplett-Bann Russlands von Olympischen Spielen oder anderen internationalen Meisterschaften kann das CAS angerufen werden. Den vom Leichtathletik-Weltverband IAAF verhängten Ausschluss Russland von den Rio-Spielen war vom CAS bestätigt worden.
(dpa)