Frankfurt/Main – Präsident Martin Kind darf nicht die Mehrheit am Bundesligisten Hannover 96 übernehmen. Die Deutsche Fußball Liga hat einen Sonderantrag des Clubchefs auf eine Ausnahme von der sogenannten 50+1-Regel abgelehnt.
Aus welchem Grund und mit welchen Folgen:
Was ist die in den DFL-Statuten verankerte 50+1-Regel?
Die in der DFL-Satzung verankerte Regel bestimmt, dass die Vereine der Bundesliga und 2. Liga nur eine Lizenz erhalten, wenn der jeweilige Stammverein nach einer Ausgliederung der Profi-Abteilungen in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmanteile – 50 Prozent plus einen Stimmenanteil – besitzt. Eine Ausnahmegenehmigung erteilt die DFL nur, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und im hohem Maße gefördert haben. Dieses Maß war bei Dietmar Hopp und 1899 Hoffenheim als bisher einzige Ausnahme gegeben.
Warum hat die DFL den Antrag von Hannover 96 abgelehnt?
Das DFL-Präsidium hat den Antrag von Hannover 96 und Martin Kind auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung einstimmig abgelehnt, da es das Kriterium der «erheblichen Förderung» nicht erfüllt sah. Es wäre erfüllt worden, wenn die Höhe der finanziellen Förderung durch Kind in dem 20-jährigen Förderzeitraum grundsätzlich mindestens dem durchschnittlichen Budgetanteil des Hauptsponsorings oder höchsten Einzelsponsorings in der jeweiligen Spielzeit entsprochen hätte.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Hannover 96 und Kind noch?
Nach der Ablehnung der Sondergenehmigung kann das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen angerufen werden. Es entscheidet über sämtliche Streitigkeiten zwischen dem DFL e.V., der DFL GmbH und/oder dem DFB und einem Club. Der Schiedsspruch ist verbandsintern endgültig und hat die Wirkungen eines gerichtlichen Urteils. Möglich ist auch, den DFL-Beschluss vor einem ordentlichen Gericht anzufechten. Hannover 96 kündigte bereits an, «alle notwendigen und rechtlichen Schritte» einzuleiten. Experten rechnen in diesem Fall damit, dass die 50+1-Regel in Deutschland dann komplett wegfällt.
Warum hat das DFL-Präsidium das Bundeskartellamt eingeschaltet?
Das DFL-Präsidium hat unabhängig von seiner Entscheidung beim Bundeskartellamt ein Prüfverfahren nach § 32c GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beantragt. Damit sollen mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel geprüft werden. «In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen», erklärte DFL-Präsident Reinhard Rauball.
Wie sieht es im Ausland aus?
Die 50+1-Regel ist ein deutsches Phänomen. Im Ausland gibt es eine solche Beschränkung nicht. Weshalb vor allem im England viel mehr Geld von ausländischen Investoren in den Profifußball gelangt. Befürworter einer Abschaffung argumentieren, dass damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Clubs steigen würde. Jeder Club solle selbst entscheiden, wie weit er sich öffnet, sagte Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge.
(dpa)