Hannover 96 muss Mitgliederdaten an Opposition herausgeben

Hannover – Fußball-Bundesligist Hannover 96 hat zur Vermeidung eines Zwangsgeldes ein Verzeichnis aller rund 23.000 Mitglieder an drei Vertreter der «Interessensgemeinschaft Pro Verein 1896» herausgegeben. 

Der Club reagierte damit auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover vom 8. März 2019, das ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen den 96-Präsidenten Martin Kind festgesetzt hatte, falls der Verein sich weiter weigere, das Mitgliederverzeichnis herauszugeben. Der abstiegsbedrohte Bundesligist ging gegen das Urteil in Berufung, doch mittlerweile sind «sämtliche Rechtsmittel gegen die Vollstreckungsmaßnahmen erschöpft», teilte der Verein mit.

Die Opposition möchte vor der Jahreshauptversammlung am Samstag den Mitgliedern ihre Sicht der Dinge zukommen lassen. Präsident Kind lehnte die Herausgabe jedoch mit dem Verweis auf Datenschutzgründe ab. Die eingeschaltete Datenschutzbehörde des Landes Niedersachsen forderte nach Club-Angaben in diesem Fall einen neutralen Treuhänder. Doch das Amtsgericht habe «keinerlei Wert auf die Meinung der Datenschutzbehörde Niedersachsen gelegt», hieß es.

Kind und die Opposition bei Hannover 96 streiten sich schon lange über die Ausrichtung des Clubs. Der Unternehmer möchte die endgültige Kontrolle über die bereits 1999 ausgegliederte Profifußball- Gesellschaft übernehmen und dafür auch eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel im deutschen Fußball erhalten. Die IG Pro Verein will das verhindern. Bei der Versammlung am 23. März wird der Aufsichtsrat des eingetragenen Vereins gewählt. Kind will als Präsident des e.V. aufhören, aber Geschäftsführer der Profigesellschaft bleiben.


(dpa)

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