München – Der frühere Schiedsrichter Markus Merk hat nach über einem Jahrzehnt einen Prozess gegen das Finanzamt verloren. D
er Bundesfinanzhof in München hat den Fall nun endgültig entschieden, der 55-Jährige musste demnach seine Einnahmen als FIFA- und UEFA-Schiedsrichter von 2001 bis 2003 als Gewerbeeinkünfte versteuern – was der heutige Fernsehexperte beim Fußballsender Sky nicht wollte. Doch das Finanzamt darf demnach von Fußballschiedsrichtern Gewerbesteuer auch für Einsätze im Ausland verlangen, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht.
Dagegen hatte Merk schon im vergangenen Jahrzehnt Klage eingereicht und in der ersten Gerichtsverhandlung vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt auch gewonnen. Doch das oberste deutsche Finanzgericht sieht das anders: Steuerrechtlich ist die Tätigkeit als Schiedsrichter für den Fußball-Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA im Ausland demnach ein Gewerbebetrieb – weil Merk sich nach Meinung der Richter wirtschaftlich selbstständig betätigte und auch Gewinn erzielen wollte. Um die Besteuerung von Schiedsrichtern bei Bundesliga-Spielen und anderen Inlandseinsätzen ging es in dem Verfahren nicht.
Merk empfindet das Urteil als «vollkommen unrechtmäßig», wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte: «Die Schiedsrichter-Tätigkeit als Gewerbe zu bezeichnen, ist paradox. Wir haben gar keinen freien Markt. Und Spieler zahlen ja auch keine Gewerbesteuer.»
Selbstverständlich habe er all die Jahre Einkommenssteuer bezahlt, vorsichtshalber sogar Gewerbesteuer. Diese könne er nun aber nicht zurückfordern. Merk leitete bei der WM 2002 in Japan/Südkorea zwei Spiele, bei der WM 2006 in Deutschland drei. Er war über viele Jahre der bekannteste Schiedsrichter in der Bundesliga und arbeitet inzwischen für den TV-Sender Sky.
(dpa)