Berlin – Das Bundesjustizministerium hält eine auf dopende Sportler erweiterte Kronzeugenregelung nicht für erforderlich.
«Bei Delikten der einfachen Kriminalität, wie zum Beispiel dem Selbstdoping, bedarf es aus Sicht des Bundesjustizministeriums keiner Kronzeugenregelung», teilte das Ministerium in Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen ermöglichten den Strafgerichten im Einzelfall bereits, kooperatives Verhalten zu belohnen.
Der zuständige Münchner Staatsanwalt Kai Gräber hatte der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» nach den Doping-Razzien bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld und in Erfurt gesagt, eine Kronzeugenregelung für Athleten «ist ein wichtiges Instrument, das noch fehlt». Dass es für Hintermänner, die gewerbs- oder bandenmäßig mit Dopingmitteln handeln, diese Kronzeugenregelung gebe, betonte auch das Ministerium. Gräber bezeichnete die Ungleichbehandlung von Sportlern und von Dealern, die so die Möglichkeit hätten, sich eine Strafmilderung zu verschaffen, indes als «ungerecht».
(dpa)