CAS gibt Urteil im Fall Semenya am Mittwoch bekannt

Lausanne – Der Internationale Sportgerichtshof CAS wird an diesem Mittwoch um 12.00 Uhr sein Urteil im Fall der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya bekanntgeben. Dies teilte die im schweizerischen Lausanne ansässige höchste Sportrechtsinstanz mit.

Die Südafrikanerin steht seit Jahren im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus und Intersexualität. Die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin wehrte sich vor dem CAS gegen eine IAAF-Regel, die Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen vorsieht.

Demzufolge sollen Frauen das Startrecht für bestimmte Rennen nur erhalten, wenn ein spezifischer Testosterongehalt im Blut (5 Nanomol pro Liter) nicht überschritten wird. Läuferinnen müssten künftig «innerhalb einer durchgehenden Periode von mindestens sechs Monaten – zum Beispiel durch die Einnahme hormoneller Verhütungsmittel – ihren erhöhten Wert dauerhaft reduzieren.

Eigentlich wollte der CAS seine Entscheidung im Fall Semenya schon am 26. März bekanntgeben. Weil die Verfahrensbeteiligten nach der Anhörung in Lausanne vom 18. bis 22. Februar noch weitere Unterlagen einreichten, hatte der Sportgerichtshof aber mehr Zeit benötigt und das Urteil bis Ende April angekündigt.


(dpa)

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