Straßburg – Mit unangemeldeten Dopingkontrollen hatte sich Jeannie Longo, die «Grande Dame» des Radsports, noch nie so richtig anfreunden können. 2011, als die überaus erfolgreiche Karriere der heute 59-Jährigen in den letzten Zügen war, hatte sie zum dritten Mal die Fahnder versetzt.
Einer Sperre war die 59-malige französische Meisterin und 13-malige Weltmeisterin aber nur aufgrund eines Formfehlers entgangen. Es war aber wohl Grund genug, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen, wo am Donnerstag ihre Klage – zusammen mit der von einigen Verbänden und weiteren Sportlern – verhandelt wird.
Konkret geht es um das sogenannte Whereabouts-System der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), wonach Topsportler verpflichtet sind, Angaben zu ihrem Aufenthaltsort und ihrer Erreichbarkeit zu machen. Das sei ein unrechtmäßiger Eingriff in die Privatsphäre, sagen die Athleten. Neben Longo haben sich zahlreiche Athleten aus den Sportarten Handball, Fußball, Rugby und Basketball in Frankreich dagegen gewandt. Sollte der Klage stattgegeben werden, wäre dies ein gravierender Rückschlag im Anti-Doping-Kampf.
Gebannt blicken die Experten und Verantwortlichen nun nach Straßburg. «Sollte es zu einem Urteil kommen, dann wird das zunächst mal den Sport selber schädigen. In Ländern wie Deutschland wird es dann verheerende Wirkung haben», sagte der Nürnberger Pharmakologe Fritz Sörgel der Deutschen Presse-Agentur.
NADA-Vorstand Lars Mortsiefer betonte: «Bei einer Rechtmäßigkeit müsste die WADA schnell reagieren und sich schnell etwas einfallen lassen. Das System muss robust bleiben. Eine andere Entscheidung als jetzt würde schon Schwierigkeiten mit sich bringen. Es wird sicherlich richtungweisend. Und es ist spannend.»
Spitzenathleten aus dem Registered Testing Pool (RTR) müssen seit dem 1. Januar 2009 Angaben zu ihren Aufenthaltsorten (Whereabouts) machen. Dabei müssen sie für jeden Tag zwischen 6.00 und 23.00 Uhr eine Stunde festlegen, während der sie für Tests zur Verfügung stehen. Kontrollen können aber auch außerhalb des 60-minütigen Zeitfensters durchgeführt werden. Man wisse, dass man den Athleten einiges abverlange, heißt es bei der NADA: «Allerdings achten wir dabei stets darauf, die Rechte der Sportlerinnen und Sportler in ein ausgewogenes Verhältnis dazu zu setzen.»
Eine Abschaffung des Whereabouts-Systems wäre für die Anti-Doping- Experten kaum denkbar. Dass Wettkampfkontrollen allein kaum effektiv sind, ist längst bekannt. Dopingsünder sind am ehesten noch durch unangekündigte Trainingskontrollen zu schnappen, wenngleich viele Experten auch so von einem ungleichen Kampf sprechen.
Als Longo 1975 ihre Karriere begann, musste sie sich damit noch nicht auseinandersetzen. Das Doping-Kontrollsystem war kaum der Rede wert. Das Internationale Olympische Komitee hatte gerade erst eine Dopingliste aufgestellt, und an eine Welt-Anti-Doping-Agentur war noch gar nicht zu denken.
Positiv getestet wurde Jeannie Longo nie, doch der Verdacht war auch ihr ständiger Begleiter. Erst recht nach dem Skandal um ihren Ehemann und Trainer Patrice Ciprelli. Dieser wurde schließlich 2017 wegen der Einfuhr des Blutdopingmittels EPO zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ciprelli wurde vorgeworfen, zwischen 2008 und 2011 insgesamt 33 Dosen EPO über das Internet im Ausland gekauft zu haben. Für seine Frau seien diese aber nicht bestimmt gewesen.
(dpa)