Berlin – Bis Ende Oktober sind 930 Anträge auf Entschädigung nach dem zweiten Doping-Opfer-Hilfegesetz (DOHG) in Höhe von 10.500 Euro bewilligt worden.
Nach einem Bericht der «Frankfurter Allgemeine Zeitung» entspricht dies einer Leistung von 9,765 Millionen Euro. Weitere 291 seien in Bearbeitung, 93 Anträge habe das Bundesverwaltungsamt abgelehnt. Bis Jahresende würden noch 120 Anträge erwartet. Dies habe das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen/Bündnis 90 mitgeteilt.
Allerdings sei nach dem Bericht von 57 Anträgen von Geschädigten in zweiter Generation nur ein einziger positiv beschieden. 46 seien abgelehnt worden, zehn seien in Bearbeitung. Eine weitere Verlängerung der Frist sei nicht vorgesehen, teilte der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) laut «FAZ» mit.
Das staatliche Doping im DDR-Leistungssport ist Anfang der 1990er Jahre umfassend öffentlich dargestellt worden. Der Doping-Opfer-Hilfeverein wurde 1999 gegründet. Doping-Opfer hatten seit 2002 Gelegenheit, staatliche finanzielle Hilfe zu beantragen. Das DOHG 2 habe Opfer weitere vier Jahre Zeit gegeben, sich zu melden.
Die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar, Sprecherin für Sportpolitik in der Fraktion der Grünen, forderte laut dem Bericht die Verlängerung des Gesetzes um ein weiteres Jahr. Im nächsten Jahr solle eine Studie zu Langzeitschäden des DDR-Zwangs-Doping-Systems veröffentlicht werden. Dies lasse weitere Anträge erwarten, sagte sie. Allen Opfern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.
(dpa)