Hotel darf nicht mit irreführendem Sternewappen werben

Karlsruhe (dpa/tmn) – Woran denkt ein Gast, wenn er im Wappen eines Hotels vier Sterne sieht? Wahrscheinlich an ein Vier-Sterne-Hotel – und deshalb kann ein solches Wappen irreführend und nicht erlaubt sein.

Ein Hotel darf jedenfalls nicht mit Symbolen werben, die den Eindruck erwecken, mit ihnen werde eine bestimmte Sternekategorie abgebildet. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

In dem verhandelten Fall befand sich der Name des Hotels neben einem Wappen, das vier fünfzackige Sterne enthielt. Einen erklärenden Zusatz gab es nicht. Dem Verbraucher werde eine grafisch-gedankliche Verbindung des Hotelnamens mit einer Sternekategorie suggeriert, entschied das Gericht.

Das sei irreführend, wenn die Sterne nicht vom zuständigen Verband vergeben wurden – selbst dann, wenn das Hotel die Kriterien für die Vier-Sterne-Kategorie erfüllen sollte. Geklagt hatte ein Mitbewerber des Hotelbetreibers (Az.: 4 U 112/16).

(dpa)