Viele denken auch heute noch, dass nur Wohlhabende eine Stiftung gründen können. Das war aber nie wahr. Denn gerade, wenn man seinen Nachlass und die Nachkommen schützen möchte, kann es ratsam sein, sein Geld in einer Stiftung mit einem bestimmt Zweck anzulegen. Wer das tut, schafft nicht nur eine gewisse Sicherheit bezüglich seines Nachlasses, er kann auch Gutes damit tun.
Mit der Stiftung Gutes tun
„Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck dauerhaft gewidmet ist“, so die Justiziarin Verena Staats vom Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Mit den Erträgen aus der Stiftung können zum Beispiel örtliche Kindergärten gefördert werden.
Es sollte aber klar sein, dass das Vermögen, das in einer Stiftung angelegt wurde, nicht mehr zurück erlangt werden kann. „Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich vom eingebrachten Vermögen für immer.“, so Staats weiter.
Stiftungsgründung schon ab kleineren Beträgen möglich
Frank Schuck, Steuerberater beim Bundesverband Deutscher Stiftungen, erklärt, dass die Gründung einer Stiftung bereits mit einem kleineren fünfstelligen Betrag erfolgen kann. Eine Grenze ist daher nicht festgelegt. Die Stiftung ist dann zwar nicht rechtsfähig, doch kann der Stifter somit beispielsweise schon bestimmen, dass sein Vermögen nach seinem Tod einem gemeinnützigen Zweck zu Gute kommen soll. Das Vermögen wird in diesem Fall verbraucht.
Eine rechtsfähige Gründung, so Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, lohnt sich erst ab einem Stiftungskapital von einer Million Euro aufwärts. Eine solche Art von Stiftung muss sich selbst tragen. Das heißt, sie muss in der Lage sein, Organe wie eine Verwaltung durch Erträge zu finanzieren. Im Gegensatz zur nicht rechtfähigen Stiftung muss das Vermögen hier erhalten bleiben.
Bei Absicherung der Familie – besser auf Familienstiftung setzen
Wer mit einer Stiftung seine Familie absichern will, sollte bedenken, dass nach dem Gemeinnützigkeitsrecht höchstens ein Drittel des Stiftungseinkommens für die Absicherung der Familie verwendet werden darf, so Verena Staats. Auch auf die Steuervorteile einer gemeinnützigen Stiftung sollte verzichtet werden, wenn es einem um die Absicherung der Familie geht. Die Familienstiftung ist zwar eine nicht gemeinnützige Stiftungsform, sorgt aber dafür, dass das Vermögen zusammen gehalten wird und die Familie nach dem Ableben des Erblassers abgesichert ist. Mehr dazu finden Sie unter http://www.haspa-hamburg-stiftung.de/stiftungen-gruenden/.
Risiken für Erben durch Mitarbeit in Stiftung
Durch die Gründung einer Stiftung kann es passieren, dass den Erben der Nachlass möglichweise dauerhaft entzogen wird, so Schuck. Wenn der Stifter oder seine Erben zum Beispiel als Vorstand in der Stiftung tätig werden, ist außerdem zu bedenken, dass den Erben dadurch Haftungsrisiken entstehen können. Daher ist es wichtig, so Schuck, sich vor Gründung einer Stiftung umfassend zu informieren und die wirtschaftlichen Möglichkeiten des potenziellen Stifters umfassend zu klären.
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