strong>Das neue Jahr ist angebrochen und schon jetzt stellt sich natürlich die Frage, was 2014 in puncto Steuern sparen so alles möglich ist. Die Stichworte lauten: Grundfreibetrag und Reisekostenrechtsreform. Aber auch die betriebliche Altersvorsorge beinhaltet Neuerungen der steuerlichen Bestimmungen. Wer beim Gedanken an die Steuererklärung Panik bekommt, kann sich entspannen. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) soll das Besteuerungsverfahren maßgeblich vereinfacht werden.
Die steuerlichen Vorteile für Berufsreisende
Bereits Anfang 2013 stand fest: der Steuerfreibetrag soll zu Beginn 2014 erhöht werden. Die damalige Regierung beschloss den Grundfreibetrag um 224 Euro anzuheben. Auf den auf 8.354 Euro angestiegenen Freibetrag haben alle Einkommenssteuerpflichtigen Anspruch. Mit dieser Änderung werden Arbeitnehmer geringfügig entlastet, da der Freibetrag der Sicherung des Existenzminimums dient und somit nicht durch die Steuer gemindert werden kann. Diese Änderung resultiert aus der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, das steuerfreie Existenzminimum in angemessener Höhe festzulegen. Aber auch die beruflichen Reisekosten bringen 2014 einige Änderungen mit sich. Viele Dienstreisende profitieren dieses Jahr von dem reformierten Reisekostenrecht, welches festlegt, dass eine berufliche Auswärtstätigkeit immer dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner „ersten Tätigkeitsstätte“ und auch außerhalb seiner Wohnung wirksam wird. Damit wird die „regelmäßige Arbeitsstätte“ eliminiert, wobei die Entfernungspauschale nach wie vor, von der Steuer abgesetzt werden kann.
Auch die Altersvorsorge ist von den Änderungen betroffen
In Bezug auf die private und die betriebliche Altersvorsorge können Steuerzahler in diesem Jahr ebenfalls mit Änderungen rechnen. Alle in die Betriebsrente einzahlenden Arbeitnehmer dürfen künftig mehr Geld für die Altersvorsorge zurücklegen. Nämlich bis zu 2.856 Euro. Selbstverständlich steuer- und sozialabgabenfrei. Durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze, ergibt sich der höhere Anspruch bei der Entgeltumwandlung. Damit können im neuen Jahr alle Beiträge zur Rürup und zur gesetzlichen Rentenversicherung, in größerem Umfang geltend gemacht werden. Sonderausgaben werden in diesem Jahr vom Finanzamt wie folgt anerkannt: 78 Prozent aus 40.000 Euro bei allen Gemeinschaften und aus 20.000 Euro bei Ledigen. Riester-Sparer sollten darüber hinaus auch die Änderungen beim Wohn-Riester in Erfahrung bringen. Damit es nicht zu kompliziert wird und die Neuerungen ordnungsgemäß eingetragen sind, dürfen sich Steuerzahler auf die vereinfachte Variante der Steuererklärung in Form der „VaSt“ freuen, womit über die Elster auf persönliche Steuerdaten zugegriffen werden kann.
Fazit
Alles in allem lassen sich 2014 einige Euro sparen. Die Steuervorteile betreffen sowohl Berufsreisende, als auch alle anderen Arbeitnehmer und sogar Riester-Sparer. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung soll es zudem einfacher werden, die jährliche Steuerkiste erneut zuzuklappen.
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