Sozialversicherungsfreiheit oder Sozialversicherungspflicht: die Kriterien

In Deutschland gibt es eine sehr weitgehende Sozialversicherungspflicht. Welcher Personenkreis dem gesetzlichen Versicherungszwang unterliegt und wer sich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, ist detailliert im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Falls Sie Zweifel haben, zu welcher Gruppe Sie gehören, sollten Sie Ihren Sozialversicherungsstatus unbedingt überprüfen lassen, denn ein Irrtum in diesem Bereich könnte sehr unangenehme Konsequenzen haben.

Welche Personengruppen unterliegen der Sozialversicherungspflicht?

Ziel der gesetzlichen Sozialversicherung ist es, möglichst viele Menschen gegen existenzielle Risiken, wie Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit abzusichern und eine gesetzliche Altersvorsorge zu schaffen. Im Unterschied zu anderen Versicherungen ist kein Versicherungsantrag erforderlich. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Sozialversicherung. Arbeitnehmer, Landwirte, Rentner, Praktikanten, Auszubildende und weitere Personengruppen, die im SGB beschrieben sind, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht. Für bestimmte Arbeitnehmer, Handwerker und Studenten ist unter Umständen eine Befreiung möglich. Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist sozialversicherungsfrei und nicht jedes Arbeitsverhältnis ist automatisch sozialversicherungspflichtig.

Zuordnung kann kompliziert sein

In einigen Fällen (zum Beispiel bei Geschäftsführern) fällt selbst Fachleuten die versicherungsrechtliche Beurteilung schwer. Laut § 7a SGB IV ist für solche Fälle ein Antragsverfahren vorgesehen, mit dem der Status verbindlich geprüft wird. Es liegt im Interesse der Betroffenen, im Zweifelsfall diesen Weg zu nutzen und bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Prüfung zu beantragen. Prüfkriterien sind:

  • Art der Beschäftigung
  • Art des Einkommens
  • Weisungsbindung
  • Arbeitsort

Sind Sie der Meinung, Sie wären versicherungsfrei und es stellt sich später heraus, dass Sie sich irren, müssten Sie die Beiträge nachzahlen (Verjährungsfrist vier Jahre). Diese Forderung könnte Sie finanziell ruinieren. Zahlen Sie jedoch Beiträge und im Versicherungsfall wird herausgefunden, dass Sie gar nicht versicherungspflichtig sind, hätten Sie keinen Leistungsanspruch. Sollte sich bei Überprüfung des Sozialversicherungsstatus herausstellen, dass Sie sozialversicherungsfrei sind, würden die zu Unrecht gezahlten Beiträge auf Antrag zurückerstattet. Lesen Sie mehr zum Thema versicherungsrechtliche Beurteilung auf www.pro-votum.de.

Verbindliche Auskunft gibt Sicherheit

Den abschließenden Bescheid der Clearingstelle sollten Sie umgehend prüfen und fristgemäß Widerspruch einlegen, falls Sie mit der Einschätzung nicht einverstanden sind. Nur so halten Sie sich den Klageweg offen. Ansonsten können Sie sich entspannt zurücklehnen, die Entscheidung ist auch für alle anderen Sozialversicherungsträger verbindlich.

 

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