Richtig versichert als Deutscher in der Schweiz?

Wer als Deutscher innerhalb von Europa, insbesondere in die Schweiz auswandert, der muss sich innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft bei einer Krankenkasse versichern. Dabei kann er frei wählen für welche Krankenversicherung er sich entscheidet.

Die Grundversicherung

Die Krankenkassenmodelle in der Schweiz beinhalten eine Grundversicherung. Diese Versicherung umfasst alle Leistungen im Bereich Unfall, Krankheit und Mutterschaft. Bei Unfällen springt diese Versicherung aber nur dann ein, wenn der Versicherte nicht über eine andere private oder obligatorische Unfallversicherung verfügt. Obligatorisch Unfall versichert sind zudem alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung sprich Grundversicherung müssen alle Versicherungsgesellschaften die gleichen Leistungen anbieten. Die Prämien fallen allerdings sehr unterschiedlich aus. Leistungen, die über diese Grundversicherung hinausgehen müssen über Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Die Grundversicherung wird von 80 anerkannten Krankenkassen in der Schweiz angeboten. Die Krankenkassenmodelle werden dabei vom Bundesamt für Gesundheit überwacht.

Der Unterschied zu Deutschland

Während sich in Deutschland der Arbeitnehmer und die Arbeitgeber die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse teilen, müssen die Arbeitnehmer in der Schweiz die Kosten für die Krankenversicherung selber tragen. Auch an den Behandlungskosten müssen sie sich beteiligen. Dabei handelt es sich zum einen um einen Selbstbehalt von 10 Prozent und zum anderen um einen vorher festgelegten Grundbetrag, die sogenannte Franchise. Auch bei zahnärztlichen Behandlungen gibt es einen Unterschied, denn diese werden nur sehr selten von der Grundversicherung übernommen. Kosten in diesem Bereich werden nur dann übernommen, wenn es sich um nicht vermeidbare oder schwere Erkrankungen handelt.

Die Zusatzversicherungen

Die Prämie der Grundversicherung richtet sich nach dem Alter und dem Wohnort des Versicherten. Wie bereits erwähnt besitzt die Grundversicherung immer die gleichen Leistungen. Doch die Zusatzversicherung kann nicht so einfach verglichen werden. Grundsätzlich sind Zusatzversicherungen in zwei Kategorien unterteilt, und zwar in die ambulante und in die Spital-Zusatzversicherung. Die ambulante Versicherung deckt zum Beispiel Kosten für Zahnbehandlungen oder für Brillen. Die Spital-Zusatzversicherung umfasst wiederum stationäre Leistungen. Jeder hat das Recht auf eine Grundversicherung, bei der Zusatzversicherung sieht das Ganze jedoch etwas anders aus, denn hier haben die Krankenkassen das Recht nicht jeden aufnehmen zu müssen. So dürfen sie zum Beispiel auch Leistungen ausschließen oder Prämien abstufen. Wer innerhalb von Europa umziehen möchte, der sollte sich daher vorher ausführlich über die verschiedenen Krankenkassenmodelle vor Ort informieren.

Mehr Informationen unter: Krankenkasse.ch