Wenn Sie in der Lotterie gewinnen, haben Sie gleich doppelten Grund zur Freude. Der Gewinn spült im besten Fall einen beträchtlichen Geldbetrag aufs Konto. Zudem dürfen Sie ihn grundsätzlich als steuerfreie Einnahme verbuchen. Dennoch gilt es in einem solchen Glücksfall einige steuerliche Besonderheiten zu beachten.
Den Fiskus interessieren nur die Zinsen
Einnahmen aus einem Lotteriegewinn fallen weder unter die Einkommenssteuerpflicht noch wird Schenkungssteuer für Sie fällig. Der Staat bedient sich nämlich bereits, wenn Sie das Lotterielos kaufen. Ein beträchtlicher Teil der Verkaufssumme fließt an den Fiskus. Für den Sieger einer Lotterie ist die Gewinnsumme folglich im ersten Jahr komplett steuerfrei. Die Formulierung „im ersten Jahr“ führt jedoch häufige zu einem Missverständnis, denn viele befürchten, dass der Lotteriegewinn nun im zweiten Jahr versteuert werden muss. Diese Annahme ist jedoch falsch: Ab dem zweiten Jahr müssen lediglich eventuelle Einnahmen aus Zinsen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, sofern man das Geld gewinnbringend angelegt hat. Der Lotteriegewinn selbst bleibt weiterhin unangetastet.
Pures Glück oder harte Arbeit?
Das Finanzamt wertet die Angelegenheit jedoch anders, wenn Sie das gewonnene Geld nicht purem Glück verdanken, sondern zunächst eine Leistung erbracht haben. Kaufen Sie sich also beispielsweise ein Los der NKL-Lotterie (hier finden Sie das Profil von NKL Boesche) und gewinnen, unterliegen Sie nicht der Steuerpflicht. Nehmen Sie dagegen als Kandidat an einer Fernsehshow wie zum Beispiel „Big Brother“ teil und kassieren ein Preisgeld, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater beraten lassen: Das Finanzamt kann in diesem Fall argumentieren, dass es sich hierbei nicht um einen klassischen Gewinn, sondern vielmehr um eine Art Honorar für eine besondere Leistung handelt. Dieser Bereich ist jedoch eine steuerrechtliche Grauzone, der vom Einzelfall abhängig ist.
Der Traum vom großen Glück
Wer an einer Lotterie teilnimmt und vom großen Geldgewinn träumt, muss sich auch in Zukunft keine Sorgen um die Versteuerung machen. Der Staat nimmt Ihnen einen möglichen Gewinn nicht ab. Lediglich für die Zinserträge werden Steuern fällig.
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