Gesetzänderungen: Das erwartet Onlinehändler 2016

Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu und obwohl Onlinehändler auch in den vergangenen Monaten nicht von Abmahnungen und neuen Gesetzen verschont blieben, lohnt sich jetzt schon der Blick auf das kommende Jahr. In 2016 kommen einige rechtliche Neuerungen auf den Internethandel zu. Dabei geht es unter anderen um das bereits in Kraft getretene Elektrogesetz, ausführliche Lebensmittelkennzeichnungen sowie den Jugend- und Datenschutz.

Elektrogesetz

Ende Oktober trat das neue Elektrogesetz in Kraft, das umfassende Registrierungs- und Rücknahmepflichten für Elektronikartikel regelt. Es soll dazu führen, dass weniger Elektroschrott über den Hausmüll entsorgt wird. Deshalb sind Händler verpflichtet, alte Elektronikteile zurückzunehmen, um die Umwelt vor umweltschädlichen, gesundheitsgefährdenden oder leicht in Brand geratenden Stoffen zu schützen. Verbrauchern bleibt dadurch der Gang zum Wertstoffhof erspart. Wie sich dieses Gesetz in der Praxis für den Onlinehandel gestaltet, wird sich jedoch erst in den kommenden Monaten zeigen. Der Gesetzgeber hat sich hierzu noch nicht ausreichend geäußert. Onlinehändler fürchten dadurch erhebliche Einbußen.

Nährwertdeklaration

Schon seit Dezember 2014 gelten neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel – auch für den Onlinehandel. Diese Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) hat zu vergleichsweise wenigen Abmahnungen in 2015 geführt. Ende 2016 kommt eine neue Pflicht für den Lebensmittelonlinehandel. Demnach sind die Internetverkäufer gezwungen, die enthaltenen Nährwerte der Lebensmittel zu deklarieren. Weitere Informationen über Abmahnungen und Rechtslagen für Internetverkäufer sowie Beratung findet man auf anwaltskanzlei-online.de.

Jugendmedienschutz

Voraussichtlich am 1. Oktober 2016 wird die Ergänzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wirksam. Alle Bundesländer haben den Entwurf bereits unterzeichnet, wonach Webseitenbetreiber ihre angebotenen Inhalte nach unterschiedlichen Altersstufen klassifizieren. Sogenannte entwicklungsbeeinträchtigende Webinhalte wie Pornografie oder gewaltverherrlichende Darstellungen sind demzufolge nur für entsprechende Altersstufen aufrufbar. Die Regierung passt den Jugendschutz damit an die neuesten technischen Entwicklungen an.

Datenschutz

Auch der allgemeine Datenschutz wird 2016 weiterhin ein Thema bleiben. Schließlich kommen immer wieder neue Skandale an die Öffentlichkeit, die sensible Daten von Verbrauchern und Onlinekäufer betreffen. Laut EU-Grundrecht hat jede Person das Recht auf den Schutz der eigenen personenbezogenen Daten. Gerade bei Interneteinkäufen und Onlinebezahlmethoden sind die Verbraucher jedoch skeptisch – zumal es EU-weit keine einheitlichen Regularien gibt. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung soll sich im kommenden Jahr deshalb darüber einig werden und die Nutzung personenbezogener Daten von privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen regeln.

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