Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Policen hat sich die betriebliche Altersvorsorge als bedeutende Säule der Alterssicherung etabliert. Der Staat begünstigt diese Vorsorge finanziell, sodass sie sich für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen lohnt.
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die staatliche Unterstützung besteht im Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben, das gilt zumindest bei Beträgen bis zu 4 Prozent des Brutto-Einkommens. Die jährliche Freigrenze liegt bei 2.856 Euro. Wandelt der Arbeitgeber einen Teil des Lohns in Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge um, sparen Arbeitnehmer enorm Geld. Die Sparsummen fließen abzugsfrei in die Alterssicherung. Würden Beschäftigte selbst vorsorgen, müssten sie dagegen Geld aus dem Netto-Einkommen verwenden. Auch für die Unternehmen zahlt sich diese Vorsorge aus. Erstens sparen sie am Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherungen. Zweitens können sie den umgewandelten Lohn sowie mögliche Zuschüsse als Betriebsausgabe geltend machen. Drittens binden sie mit einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge Beschäftigte an ihre Firma.
Anspruch, Versicherungsart und Arbeitgeberwechsel
Der Gesetzgeber hat für rentenversicherungspflichtige Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltumwandlung verankert. Bis zu 4 Prozent des Bruttolohns müssen Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Darüber hinaus können sie diese bezuschussen, hierbei handelt es sich aber um eine freiwillige Leistung. Welche Art der betrieblichen Altersvorsorge der Unternehmer wählt, liegt in seiner Entscheidungsgewalt. Er kann sich zum Beispiel für eine Direktzusage entscheiden, in diesem Fall überweist er später selbst die Rente. Er kann aber auch eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung nutzen. Bei allen Varianten garantiert der Staat maximale Sicherheit:
Sicherungsfonds gewährleisten die Auszahlung der Rente, auch wenn ein Unternehmen, eine Pensionskasse, ein Fonds oder ein Versicherer insolvent geht.
Unfallverbarkeit: Bei Entgeltumwandlungen behalten Arbeitnehmer die Rentenansprüche, auch wenn sie innerhalb kurzer Zeit das Unternehmen wieder verlassen. Bei freiwilligen Zuschüssen der Firmen tritt die Unverfallbarkeit nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit in Kraft.
Die betriebliche Altersvorsorge als wichtige Zusatzabsicherung
Den Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge sollten Beschäftigte wahrnehmen, mit ihr sparen sie steuer- und abgabenbegünstigt für das Alter. Eventuell bezuschusst das Unternehmen dies sogar. Zum Teil regeln die Tarifvertragsparteien die betriebliche Altersvorsorge, dann müssen sich Arbeitnehmer um nichts kümmern. Andernfalls sollten sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, sofern er von sich aus keine betriebliche Alterssicherung organisiert. Mehr zum Thema betriebliche Altersvorsorge finden Sie hier.