Neue Regelungen zur Bonität: droht für Millionen von Deutschen das Kreditaus?

Neue Regelungen zur Bonität: droht für Millionen von Deutschen das Kreditaus?

Für Millionen von deutschen Haushalten gehört es zum guten Ton, sich kleine Wünsche durch den Abschluss von Darlehen zu erfüllen. Müssen überfällige Rechnungen oder Reparaturen beglichen werden, ist ein Kredit ein legitimer Schritt. Andere Verbraucher entscheiden sich für ein Darlehen, um spontane Anschaffungen zu tätigen. Allerdings sollte es die eigene Bonität ermöglichen, den Kredit in einem vertretbaren Zeitrahmen zurückzuzahlen.

Sinkt der Datenschutz beim Scoring-Verfahren von Banken?

Allerdings könnte der Wunsch zur Aufnahme eines Kurzzeitkredits oder anderen Darlehens für Millionen Deutsche bald in weite Ferne rücken. Verbraucherschützer weisen auf eine EU-Regelung hin, die sich nachteilig auf die Kreditwürdigkeit zahlreicher deutscher Kunden auswirken könnte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der VZBV, verweist auf einen sinkenden Datenschutz beim Scoring. Diese durch Aufträge von Firmen oder Banken durchgeführten Bonitätsprüfungen sind mit einer neuen Regelung verbunden, die im Frühsommer dieses Jahres in Kraft tritt. Die Folge: Die neue Regelung über das Scoring ist wesentlich unbestimmter als das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz. Diese Regelung stellt in Aussicht, dass die zukünftigen automatisierten Datenabgleiche auch deutlich umstrittene Forderungen einbeziehen. Dadurch könnte sich die Bonität von Millionen von Verbrauchern deutlich verschlechtern.

Wenn die Wohnanschrift über die Kreditzusage entscheidet

Beispielsweise gehen die Konsumentenschützer davon aus, dass sich die Wohnadresse auf die Beurteilung der Kreditwürdigkeit auswirkt. Derzeit ist ein Scoring unter Beachtung der Privatadresse noch nicht erlaubt. Dieser Zustand könnte sich ändern und würde dazu führen, dass komplette Wohnviertel oder Straßenzüge in ihrer Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wären. Deutschlandweit existieren zahlreiche Auskunftsdateien, die eine Kreditwürdigkeit für Unternehmen oder Banken überprüfen. Hierfür wird die Scoring-Methode eingesetzt, die Kriterien wie den Beruf berücksichtigt. Über das Scoring zusammen gezählte Punkte ermitteln, ob ein Kreditinteressent zur Aufnahme des Darlehens berechtigt ist. Diese Vorgaben versprechen Rechtssicherheit.

Ein rechtlicher Rückschritt

Mit einem Eintritt der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen sich Konsumenten auf massive Verschlechterungen einstellen. Beispielsweise wirkt die neue Regelung nicht dem Verfahren entgegen, dass die finanziellen Forderungen den Scorewert beeinflussen, die längst getilgt wurden. Aussagen vom Vorstandsvorsitzenden des VZBV – Klaus Müller – zufolge wäre die neue Datenschutz-Grundverordnung ein eklatanter „rechtlicher Rückschritt“. Deshalb ist nun die Bundesregierung gefragt, um ihr Versprechen zum Erhalt des Datenschutzniveaus aufrechtzuerhalten. Eine mögliche Maßnahme bezieht sich auf eine Durchsetzung sogenannter Öffnungsklauseln, welche die Datenschutz-Grundverordnung betreffen. Derartige Richtlinien könnten die Mitgliedsstaaten für eigene Regeln durchsetzen. Weiterhin wäre es sinnvoll, auf dem Bundesdatenschutzgesetz basierende Regelungen auf andere Gesetze zu übertragen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt im Mai 2018 in Kraft

In Deutschland ist die Schufa die mit Abstand wichtigste und größte Auskunftsdatei über Kredite. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern nimmt die Schufa jedoch kein Geo-Scoring vor. Über dieses Verfahren werden die genauen Wohnlagen und Anschriften potenzieller Kreditnehmer erfasst. Inwieweit sich die neue EU-Datenschutzgrundverordnung tatsächlich auf deutsche Kreditinteressenten auswirken wird, stellt sich spätestens ab Mai dieses Jahres heraus. Die Verordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.


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