Man kann seinen PKW auf verschiedene Arten und Weisen vor diversen Schäden schützen lassen. So gibt es zum einen die KFZ-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung im Rahmen der KFZ Versicherung. Diese beiden Versicherungsarten versichern mögliche Schäden am eigenen und an fremden Fahrzeugen, sowie möglicherweise auch Schadenersatzklagen von Unfallbeteiligten.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich fest vorgeschriebene KFZ Versicherung. Sie deckt mögliche Schadenersatzansprüche ab, die eine dritte Person an den Versicherten stellt, sofern diese aus einem Unfall heraus entstanden sind, für dessen Entstehung der Versicherte verantwortlich ist.
KFZ-Versicherung: Die Pflicht beim Fahrer
Die Pflicht, einen Schadenersatz zu leisten, obliegt grundsätzlich dem Fahrer des Fahrzeugs, mit dem er einen Unfall verschuldet hat. Es ist jedoch nur schwer möglich, alle Personen versichern zu lassen, die einen Führerschein haben. Daher haftet im Rahmen einer KFZ Versicherung zum Thema Haftpflicht also auch der Halter des Fahrzeugs, selbst wenn er mit dem eigentlichen Unfallereignis absolut nichts zu tun hat. Diese Aussage bildet eine Ausnahme von dem bereits erwähnten Grundsatz, dass man nur bei eigenem Verschulden verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten.
Eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der KFZ Versicherung haftet für Personenschäden, Vermögensschäden, Sachschäden und immaterielle Schäden wie beispielsweise Schmerzensgeld. Ein jeder Fahrzeughalter ist über das Pflichtversicherungsgesetz dazu verpflichtet, eine solche KFZ Versicherung abzuschließen. Die Versicherungsunternehmen können nur unter klar definierten Bedingungen einen Antrag auf Versicherung ablehnen.
Haftpflichtversicherung: Die Versicherung regelt das schon
Die Haftpflichtversicherung als KFZ Versicherung verfügt außerdem über eine Regulierungsvollmacht. Dies bedeutet, dass sie auch dann einen Schaden regulieren kann, wenn der Versicherungsnehmer nicht damit einverstanden ist. Ein Geschädigter kann sich also auch direkt an die jeweilige KFZ Versicherung des Versicherungsnehmers wenden, um seine Ansprüche geltend zu machen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich Fahrer und Halter des Fahrzeuges unterscheiden und man nicht erst den Fahrer für die Schulden zur Rechenschaft ziehen möchte. Auch vor einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Fahrers und des Halters ist man hierdurch sicher geschützt.
Die Versicherungsunternehmen, die diese Form der KFZ Versicherung anbieten, sind im Grunde vollkommen frei in ihrer Beitragsgestaltung. So wird in einem Vergleich schnell deutlich, dass sich die Unternehmen voneinander stark unterscheiden können, was ihre Preisgestaltungen betrifft.
Der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt im Rahmen der KFZ Versicherung garantiert dem Versicherungsnehmer eine Verringerung der Beiträge, wenn er über einen längeren Zeitraum schadenfrei fährt. So ist eine Verringerung der Versicherungsprämie um maximal 75 Prozent möglich, was eine enorme Geldersparnis bedeuten kann. Kommt es im Gegensatz hierzu bei einem Versicherungsnehmer besonders häufig vor, dass er Schäden zu melden hat, so können die Prämien bis auf 260% von der Normalprämie steigen.
KFZ-Versicherung: Die Höhe der Prämie
Die Höhe einer solchen Normalprämie errechnet sich durch die Typklasse des jeweiligen Fahrzeuges und durch den Zulassungsort und deren jeweilige Schadenhäufigkeit. Zusätzlich können auch das Alter eines Versicherungsnehmers, das Alter des Fahrzeuges und der Abstellplatz eine wichtige Rolle für die Beitragsgestaltung spielen. Auch mögliche Eintragungen im Verkehrszentralregister können sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge einer KFZ Versicherung auswirken. So wird viel Wert darauf gelegt, den Fahrer auch nach seinen persönlichen Risiken einzustufen und demnach einen passenden Beitragssatz für ihn zu errechnen. Als Deckungssumme bezeichnet man den maximalen Geldbetrag, bis zu dem die KFZ Versicherung haftet. Alles, was diese Deckungssumme überschreitet, muss vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.