Die Unterweisung – wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes

Mit einer Unterweisung im Betrieb werden Mitarbeiter über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz und daraus erfolgende Vorsichtsmaßnahmen informiert. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und sensibilisiert die Arbeitnehmer für alle wichtigen Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Aufklärung über Gefahren am Arbeitsplatz

Die auch als Arbeitsschutzbelehrung bekannte Unterweisung dient dazu, Arbeitnehmer eingehend über Gefahrenpotenziale am Arbeitsplatz zu informieren. Darüber hinaus lehrt sie vorbeugende Verhaltensweisen und Prozesse, um Unfälle zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, Arbeitsschutzbelehrungen durchzuführen. Sie können dabei je nach Betrieb und Aufgabengebiet des Arbeitnehmers in Bezug auf Ablauf und Inhalt variieren.

In Zeiten der Digitalisierung kann eine Unterweisung online interaktiv erfolgen. Mitarbeiter können so von überall her teilnehmen, und die zeitraubende Organisation von Präsenzunterweisungen entfällt.

Die Unterweisung als Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

Der Unterweisung von Mitarbeitern erfolgt in der Regel immer nach einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Bei ihr handelt es sich um eine Überprüfung aller Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel in Hinblick auf mögliche Gefährdungen, die für Arbeitnehmer bestehen können. Sie ist nach § 5 des ArbSchG ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Die Gefährdungsbeurteilung liefert als Bestandsaufnahme alle notwendigen Erkenntnisse, um die Mitarbeiter während der Unterweisung über bestehende Gefahrenpotenziale und daraus folgende Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Dabei kann eine Einweisung – zum Beispiel an einer Maschine – ein sicherheitsrelevanter Bestandteil der Unterweisung sein.

Arbeitsschutzbelehrungen als Teil gelebter Unternehmenskultur

Die Unternehmensführung ist verpflichtet, ihre Belegschaft in Form von Unterweisungen über Unfallrisiken und ihre Vermeidung am Arbeitsplatz zu informieren. Sie kann sich diese Tatsache zunutze machen, indem sie die Schulung  als Teil ihrer Unternehmenskultur ins tägliche Arbeitsleben integriert.

Hier kann die Geschäftsführung zeigen, dass sie sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter Gedanken macht. So können zum Beispiel Geschäftsführer kleiner Unternehmen aktiv an einer Unterweisung teilnehmen oder sie sogar selbst durchführen. So leben sie den Arbeitnehmern vor, wie wichtig die Betriebssicherheit im Unternehmen ist – und wie wichtig sie das Thema selbst nehmen. Das steigert die Motivation der Belegschaft und sorgt dafür, dass der Sicherheitsgedanke in den Köpfen der Belegschaft haften bleibt.

Unterweisungsbefugte Personen im Unternehmen

Die Geschäftsführung hat die Entscheidungsbefugnis darüber, wer im Unternehmen eine Unterweisung durchführt. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe kommen nur Mitarbeiter infrage, die die fachliche Befähigung für diese Tätigkeit besitzen und die Unterweisung gewissenhaft durchführen. Dazu gehört die Berücksichtigung aller relevanten Vorgaben ebenso wie der Unterweisungsnachweis, am besten mit schriftlicher Bestätigung aller Teilnehmer. Er fungiert auch als Dokumentation der jeweils durchgeführten Unterweisung.

Grundsätzlich sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Durchführung einer Sicherheitsunterweisung berechtigt, aber unter anderem auch Sicherheitsbeauftragte, Maschinenleiter, Abteilungsleiter oder Meister.

 

Bild: Pixabay.com, 414560, Gerd Altmann

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