Düsseldorf – Gerade in der Corona-Krise kann das Urlaubsgeld Beschäftigen helfen, durch Kurzarbeit entstandene Finanzlücken zu stopfen. Doch mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommen gar keinen Zuschuss ihres Arbeitgebers für die Urlaubskasse. Das geht aus einer aktuellen Studie des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Gerade unter den Bedingungen der Corona-Krise sei das Urlaubsgeld für viele Arbeitnehmer besonders wichtig, betonte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Schließlich müssten Millionen Beschäftigte empfindliche Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit hinnehmen. Die Sonderzahlung sei da als Beitrag zur Stabilisierung der Einkommenssituation von großer Bedeutung. «Umso problematischer ist es, dass nun einzelne Unternehmen hergehen und das Urlaubsgeld streichen wollen», sagte Schulten.
Die Chancen, Urlaubsgeld zu bekommen, sind in Deutschland ohnehin alles andere als gleich verteilt, wie die WSI-Studie zeigt. Durchschnittlich erhalten demnach 47 Prozent der Männer, aber nur 39 Prozent der Frauen Urlaubsgeld. Wer in Westdeutschland arbeitet, hat deutlich größere Chancen auf einen Zuschuss für die Urlaubskasse als ein Beschäftigter im Osten. Für die Aussichten auf Urlaubsgeld spielen außerdem die Größe des Betriebs und die Frage der Tarifbindung eine entscheidende Rolle.
Die größten Chancen, ein Urlaubsgeld zu erhalten, haben demnach Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen. Rund 71 Prozent von ihnen erhalten der Umfrage zufolge einen Gehaltszuschuss für die schönsten Wochen des Jahres. Zum Vergleich: Bei Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt, sind es lediglich 34 Prozent.
Die Größe des Betriebes wirkt sich ebenfalls aus. Von den Arbeitnehmern in Kleinbetrieben mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten laut WSI nur 34 Prozent Urlaubsgeld. In Betrieben mit über 500 Mitarbeitern steigt der Anteil auf 61 Prozent. In Westdeutschland erhalten 47 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld, im Osten nur 32 Prozent.
Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark je nach Branche – zwischen 155 und 2513 Euro in der mittleren Vergütungsgruppe. Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Über sehr hohe Zahlungen können sich dagegen Arbeitnehmer etwa in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, dem Kfz-Gewerbe und der Versicherungsbranche freuen. Im Öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 11 von 22 untersuchten Branchen erhöht – meist um 1 bis 3,5 Prozent.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlungen können vom Arbeitgeber freiwillig geleistet werden oder tariflich vereinbart sein.
(dpa)