Essen – Rauf aufs Motorrad ohne extra Führerschein dafür? Klingt illegal, muss es aber nicht sein. Es gibt Ausnahmen. Neuerdings dürfen Autofahrer, die älter als 25 Jahre alt sind, mit ihrem Führerschein auch auf einige Zweiräder umsteigen. Dazu zählen Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder oder Motorroller bis 125 ccm. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Aber neun theoretische beziehungsweise praktische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten sind zwingend. Und der Pkw-Führerschein muss mindestens fünf Jahre alt sein.
«Prüfungsfreie Zusatzschulung heißt das im Amtsdeutsch», sagt Hajo Ullrich. Der Gesetzgeber habe hier die urbane Mobilität im Blick. Der Motorradtrainer des Auto Club Europa (ACE) sieht gerade Motorroller, die häufig einen Bein- und Windschutz bieten, als prädestiniert für Berufspendler oder für die Wege zum Supermarkt oder für andere kürzere Fahrten.
An einen Roller müssen Fahrer sich gewöhnen
«Wie an jedes motorisierte Zweirad muss man sich aber auch an den Roller erst einmal gewöhnen und das möglichst behutsam», sagt Matthias Haasper vom Institut für Zweiradsicherheit (ifz). Er betont, dass das Bewegen eines motorisierten Zweirades dem Fahrer deutlich mehr körperlichen Einsatz abverlange als das Pkw-Fahren. Motorische Fähigkeiten, wie etwa das Halten des Gleichgewichts, die Koordination verschiedener Bewegungen und auch eine grundlegende Fitness sollten vorhanden sein.
Auch Michael Lenzen rät zur Besonnenheit. «Ganz entscheidend ist die veränderte Perspektive. Die Sicht auf den Verkehr von einem Zweirad ist eine ganz andere als die aus dem Auto», sagt der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der Motorradfahrer. Als bisheriger Autofahrer sei man es nicht gewohnt, dass man nun von anderen Verkehrsteilnehmern schnell einmal übersehen werde.
Neue Rolle als Fahrer: Man wird verletzlicher
Der Rollerfahrer muss sich zunächst bewusstmachen, dass er nun ein deutlich verletzbarer Verkehrsteilnehmer ist als ein Autofahrer, sagt Ullrich. «Wenn ich einen Fehler mache, endet das häufig nicht nur mit einem Schaden am Fahrzeug, sondern auch an meinem Körper». Er habe das erst vor kurzem miterlebt, als ein älterer Verkehrsteilnehmer mit Roller vor ihm gestürzt sei. «Kopfsteinpflaster bei Nässe, das war der Klassiker. Solche Situationen sind für einen Autofahrer deutlich weniger gefährlich».
Aber auch, wer vielleicht schon Motorraderfahrung hat, muss sich beim Roller umstellen. «Ein Roller unterscheidet sich vom Motorrad nicht nur durch die weniger fahraktive Sitzposition, sondern auch durch das wegen der kleineren Räder deutlich veränderte Handling», gibt Lenzen zu bedenken. Er rät dringend, sich beim Kauf nicht mit einer Sitzprobe zufriedenzugeben, sondern auch auf einer Probefahrt zu bestehen.
Langsam die Fahrweise eines Rollers erlernen
Die Fahrphysik beim Roller werde geprägt durch den kurzen Radstand, den engeren Lenkereinschlag und vor allem durch die kleineren Räder, die eine höhere Geschwindigkeit benötigen, um die gleichen Kreiselkräfte, sprich die gleiche Fahrstabilität zu generieren wie ein Motorrad, erklärt ACE-Motorradtrainer Ullrich im Detail.
«Schräglage in Kurven und das Gleichgewichthalten müssen deshalb langsam geübt werden, ebenso muss das Bewegungsspiel zwischen Gas, gegebenenfalls Kupplung und Gangwahl sowie das Bremsen in Fleisch und Blut übergehen», sagt Haasper, der darauf verweist, dass viele Roller über ein Automatikgetriebe verfügen. «Das erleichtert dem Anfänger den Einstieg.»
Mancher Roller-Neuling aber lässt sich von der vermeintlichen Lässigkeit eines Rollers auch täuschen. «Gerade der Motorroller – viele haben einen Windschutz und ein Trittbrett – vermittelt oft ein falsches Sicherheitsgefühl und verleitet dazu auf kurzen Strecken in Alltagskleidung, im Sommer vielleicht sogar nur in Cargoshorts und mit Badeschlappen, unterwegs zu sein», so Ullrich.
Er erinnert noch einmal an den Unfall, den er miterlebt hat. «Die Sicherausstattung des Fahrers beschränkte sich auf einen Jethelm und eine Regenhose sowie -jacke aus dem Fahrradbereich». Bloß aufgrund der geringen Geschwindigkeit habe der Mann Glück gehabt und sei ohne Hautabschürfungen davongekommen.
Welche Schutzkleidung ist sinnvoll?
Stichwort Jet-Helm. «Warum soll ich für eine kurze Strecke einen Vollvisier-Helm nehmen? Ein Jet-Helm reicht doch allemal», würde sich mancher Rollerfahrer selbst beruhigen, vermutet hier Lenzen. «Diese Helme lassen den Kinnbereich aber ungeschützt». Ullrich warnt zudem vor den so genannten Brain Caps. Diese Vintage-Helme mögen gut aussehen, ein großer Teil aber besitze aber nicht einmal die ECE-Prüfnorm.
«Natürlich würde ich mir wünschen, dass auch jeder Rollerfahrer mit einer kompletten Schutzbekleidung, also neben dem Integralhelm auch mit Motorradkleidung mit Protektoren und mit Handschuhen etcetera unterwegs ist. Aber das ist illusorisch», bedauert Lenzen. «Die meisten Rollerfahrer verzichten auf eine komplette Schutzkleidung, etwa weil sie sich auf der Arbeit nicht zweimal umziehen wollen.»
Wie sollte eine adäquate Ausstattung aussehen? «Jacke und Hose mit entsprechenden Protektoren an sturzgefährdeten Stellen bieten Komfort und Wetterschutz während der Fahrt, aber auch im Fall des Falles», sagt Haasper. Spezielle Kombinationen aus Leder oder Textil, auch mit Klimamembran, seien sinnvoll. Für den Alltag gut geeignet seien aber auch schon spezielle Motorradjeans aus abriebfesten Materialien. «Unerlässlich sind zudem festes Schuhwerk mit Knöchelschutz und Motorradhandschuhe, da die Hände bei einem Sturz unweigerlich Kontakt mit der Fahrbahn aufnehmen.»
Abschließend gibt er Anfängern noch einen Tipp mit auf den Weg: «Wer bei oder nach der ersten Fahrt bemerkt, dass er doch noch nicht so sicher ist, wie vorher gedacht, sollte in einer fachkundigen Zweirad-Fahrschule Rat einholen» und verweist zudem auf die kostenfreien Publikationen des ifz.
Der ADAC scheibt auf seiner Seite: „Bisherige Regelung in Deutschland
Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war bislang in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies nun geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!“
(dpa/tmn)