Trotz verpasster Dopingtests: Sprinter Coleman darf zur WM

Berlin – US-Sprinter Christian Coleman muss trotz drei verpasster Dopingkontrollen keine Sperre fürchten und kann bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften vom 27. September bis 6. Oktober in Doha starten.

Die Anti-Doping-Agentur der USA zog ihre Anklage gegen den 23-Jährigen zurück, teilte die USADA mit. Demnach habe sich der WM-Zweite über 100 Meter die drei verpassten Tests nicht innerhalb von zwölf Monaten geleistet. Deshalb werde der Fall nicht weiter verfolgt. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA und der Leichtathletik-Weltverband IAAF können gegen die Entscheidung noch Einspruch einlegen.

Nach USADA-Angaben wurde aus formalen Gründen das Datum des ersten verpassten Tests vom 6. Juni 2018 auf den 1. April 2018 rückdatiert. Dem war eine offizielle Anfrage bei der WADA vorausgegangen. Beim dritten Mal war Coleman am 26. April 2019 nicht anwesend – die Zeitspanne für die drei verpassten Dopingkontrollen beträgt damit mehr als ein Jahr. Drei verpasste Kontrollen innerhalb von zwölf Monaten sind ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 2.4 des Welt-Anti-Doping-Kodex. Bei einer Verurteilung hätte Coleman eine Sperre von bis zu zwei Jahren gedroht, er hätte dann auch die Olympischen Spiele 2020 in Tokio verpasst.

Coleman, mit 9,81 Sekunden Jahresschnellster und WM-Favorit, hatte zuvor erklärt, die Berichte seien «einfach nicht wahr». Der Sprinter soll bei den verpassten Kontrollen jeweils seinen Aufenthaltsort nicht so wie erforderlich angegeben haben. Für zwei der drei fraglichen Tests sind laut USADA eigene Kontrolleure zuständig gewesen, für den dritten die sogenannte Athletics Integrity Unit (AIU), die im Auftrag des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF testet.

Sportler müssen über einen längeren Zeitraum im voraus angeben, wo sie erreichbar sind, damit jederzeit unangekündigte Dopingkontrollen durchgeführt werden können. Werden sie dann nicht angetroffen, ist von einem verpassten Test die Rede.


(dpa)

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