Fall Semenya: CAS vertagt Urteilsverkündung auf Ende April

Lausanne – Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Verkündung des Urteils im Fall der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya auf Ende April vertagt.

Wie der CAS mitteilte, haben die Verfahrensbeteiligten nach der Anhörung in Lausanne vom 18. bis 22. Februar noch weitere Unterlagen eingereicht. Ein genaues Datum für die Bekanntgabe des Urteils sei noch nicht festgelegt. Eigentlich sollte die Entscheidung schon am 26. März bekanntgegeben werden.

Die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin wehrt sich vor dem CAS gegen eine IAAF-Regel, die Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen vorsieht. Demzufolge sollen Frauen das Startrecht für bestimmte Rennen nur erhalten, wenn ein spezifischer Testosterongehalt im Blut (5 Nanomol pro Liter) nicht überschritten wird. Läuferinnen müssten künftig «innerhalb einer durchgehenden Periode von mindestens sechs Monaten – zum Beispiel durch die Einnahme hormoneller Verhütungsmittel – ihren erhöhten Wert dauerhaft reduzieren.

Semenya steht seit Jahren im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus und Intersexualität. Mit ihrem Sieg bei der WM 2009 in Berlin hatte die Mittelstreckenläuferin die weltweite Diskussion um Chancengleichheit und die Würde von Athletinnen mit hohen Testosteronwerten ausgelöst.


(dpa)

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