Koblenz – Hausbesitzer sollten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel an der Immobilie mit Fotos dokumentieren und schnell dem Versicherer melden.
Dies müssen sie erledigen, bevor die Handwerker kommen, um die Schäden zu beseitigen und zu reparieren. Denn die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu begutachten, teilt die Rechtsanwaltskammer Koblenz mit.
Manchmal ist aber Eile geboten: Denn Versicherte haben auch die Pflicht, vorhandene Schäden möglichst gering zu halten. Damit diese keine weiteren Schäden nach sich ziehen, müssen Versicherte sie also so schnell wie möglich beheben – also beispielsweise Fenster provisorisch abdichten oder überflutete Räume leerpumpen lassen. Damit sich der Versicherer nicht weigert, den Schaden zu regulieren, sollten Betroffene ihre Dokumentationspflicht nicht vergessen. Auch in dringenden Fällen gilt also: vorher die Schäden am besten fotografieren.
Grundsätzlich gilt: Bei Sturm- oder Hagelschäden am Haus greift die Wohngebäudeversicherung, wenn das Sturm-Risiko mitversichert ist. Schäden innerhalb der Immobilie – etwa bei einer zerstörten Einrichtung – deckt die Hausratversicherung ab. Eine Elementarversicherung, die Verbraucher zusätzlich zu den Policen abschließen können, kommt für Schäden durch Überschwemmungen und Starkregen auf.
(dpa/tmn)