Schiedsgericht vertagt Entscheidung über Kind-Antrag zu 50+1

Frankfurt/M. – Die Entscheidung über den Antrag von Hannover 96 auf Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel ist vertagt worden. Das teilten die Deutsche Fußball Liga (DFL) und 96 nach der Verhandlung des Ständigen Schiedsgerichtes des Lizenzligen in Frankfurt am Main mit.

Das Verfahren werde 2019 fortgesetzt, hieß es. «Das Gericht hat die Verhandlung professionell und lösungsorientiert geführt», sagte 96-Clubchef Martin Kind anschließend.

Im Sommer hatte die DFL den Antrag von 96 zunächst abgelehnt, künftig wie 1899 Hoffenheim, Bayer Leverkusen oder der VfL Wolfsburg eine Ausnahme von der 50+1-Regel zu bekommen. Diese nur in Deutschland geltende Regel verhindert, dass externe Investoren mehrheitlich bei ausgegliederten Profi-Kapitalgesellschaften einsteigen können.

Gegen diese DFL-Entscheidung war Kind vor das Schiedsgericht gezogen. Anders als die DFL sieht es der 74 Jahre alte Hörgeräte-Unternehmer als erwiesen an, den Club seit mindestens 20 Jahren finanziell in «erheblichem Umfang» unterstützt zu haben. Eine Ausnahme müsse ihm nach den Statuten daher erteilt werden, argumentiert Kind. Laut 96 könnte das Gericht über «die Frage der Erheblichkeit der Förderung des Fußballsports bei Hannover 96» im kommenden Jahr ein Gutachten eines Sachverständigen einholen.

Sollte der 96-Chef Recht bekommen, kann Kind wie gewünscht weitere regionale Investoren mit ins Boot holen. Wird der Antrag aber erneut abgelehnt, will Kind vor das Landgericht Frankfurt am Main ziehen. Die entsprechende Klage – dann gegen die 50+1-Regel als solche – ist bereits vorbereitet. Experten rechnen damit, dass diese Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar ist und dann fällt. Dann könnten theoretisch bei jedem Proficlub Investoren mehrheitlich einsteigen.


(dpa)

(dpa)