BGH sieht kein Widerrufsrecht bei Zustimmung zu Mieterhöhung

Karlsruhe – Mieter können ihre Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nach einer vorläufigen Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht widerrufen.

Zwar könne bei Mieterhöhungsschreiben von unternehmerisch tätigen Vermietern von einem Fernabsatzvertrag ausgegangen werden. Ein
Widerrufsrecht ergebe sich daraus aber wohl nicht, sagte die Vorsitzende Richterin des für Wohnraummietverhältnisse zuständigen Zivilsenats bei der Verhandlung in Karlsruhe. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden.

Bei einer Mieterhöhung besteht nach Auffassung des Senats weder ein Informationsdefizit noch zeitlicher Druck. Das Widerrufsrecht von zwei Wochen soll Verbraucher bei Fernabsatzverträgen schützen – etwa bei Geschäften über das Internet, an der Haustür oder am Telefon. Dieser Schutz sei bei schriftlichen Mieterhöhungen durch die Zustimmungsfrist und die notwendige Begründung bereits gegeben.

In dem Fall aus Berlin hatte ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung zunächst gegeben und dann wieder zurückgezogen. Seine Klage auf Rückzahlung der Erhöhungsbeträge für zehn Monate von insgesamt 1211,80 Euro scheiterte in den Vorinstanzen. Das Berufungsgericht hatte die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag als nicht erfüllt angesehen.


(dpa)

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