Kiel (dpa/tmn) – Insekten und Ameisen finden sich in südlichen Ländern häufig in Hotelzimmern, besonders in einfachen Unterkünften. Auch wenn sich Pauschalurlauber daran stören, können sie meist nicht den Reisepreis nachträglich mindern.
Denn in vielen Fällen handelt es sich nicht um einen Reisemangel, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Nur bei einem handfesten Mangel kann ein Pauschalreisender vom Veranstalter nachträglich einen Teil des Geldes zurückverlangen – sofern er das Problem vor Ort gemeldet und Beweise dafür hat, etwa in Form von Fotos, Videos und Zeugenaussagen.
(dpa)