Berlin – Rentner können sich freuen: Im kommenden Juli steigen ihre Bezüge voraussichtlich um rund drei Prozent. Grundsätzlich sind die jährlichen Rentenanpassungen für alle Rentner in voller Höhe steuerpflichtig.
Allerdings muss die Mehrzahl der Rentner in Deutschland nach wie vor keine Steuern zahlen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Der Grund: Auch das steuerfreie Existenzminimum wird 2018 um 180 Euro auf 9000 Euro im Jahr angehoben, erklärt der BVL. Außerdem können Rentner die auf die Rentenerhöhung anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das sind im Durchschnitt knapp 11 Prozent der Rentenbezüge. Deshalb verändert sich die steuerliche Situation erst, wenn die Rente 2018 um mehr als 200 Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist.
Wer aufgrund geringer Rente bisher keine Steuererklärung abgeben musste, braucht im Rentengebiet West laut BVL auch nach der vorgesehenen Anpassung weiterhin keine Steuerbelastung zu befürchten. Für Rentner in Beitragsgebiet Ost kann aufgrund der etwas stärkeren Anhebung erstmals eine Steuerbelastung auftreten.
Solange also keine weiteren Einkünfte vorliegen, sind für Neurentner des Jahres 2018 monatliche Rentenzahlungen in Höhe von 1186 Euro im Westen und 1187 Euro im Osten steuerfrei. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte. Wer mit seiner Monatsrente nach der Rentenanpassung diese Werte nicht überschreitet, muss keine Steuernachzahlung einkalkulieren.
(dpa/tmn)