Düsseldorf/Erfurt – Bieten Paketdienste die Zustellung an einem Wunschtag an, muss das nicht heißen, dass die Empfänger die Pakete auch dann erhalten. Das zeigt eine
Stichprobe mehrerer großer Anbieter durch die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
In dem Test wurden mit jedem der vier Anbieter zehn Pakete verschickt. Wo möglich, wählten die Verbraucherschützer den Samstag als Zustellungstag aus. Bei einem Anbieter war das nicht möglich, bei einem anderen nur in bestimmten Postleitzahlbereichen.
So kamen nur 16 Pakete am eigentlichen Wunschtag zum Empfänger, 20 Pakete trafen früher und 2 zu spät ein. Ein weiteres Paket kam nach über zehn Tagen zum Versender zurück, eine Sendung wurde vom Transporteur vernichtet.
Nicht nur das Ergebnis der Zustellung am Wunschtag kritisieren die Verbraucherschützer: Jedes fünfte Paket sei beschädigt beim Empfänger gelandet.
(dpa/tmn)