München – Von «O» bis «O», also von Oktober bis Ostern, heißt die alte Faustregel für das Aufziehen der Winterreifen. Gilt sie in Zeiten von Ganzjahresreifen und Klimawandel immer noch? Der ADAC empfiehlt, sich grundsätzlich an diese Regel zu halten.
Witterungsbedingt könne es aber etwa sein, dass Autofahrer die Winterreifen zeitiger aufziehen lassen müssen und sie bei einem früheren Ostertermin auch besser später abziehen lassen sollten. Denn eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es nicht, sondern eine situative. Diese greift – unabhängig von der Jahreszeit – wenn die Witterungsbedingungen winterlich sind.
Das gilt zum Beispiel bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte. Fahrer, die gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen, müssen mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, bei Behinderung werden 80 Euro fällig. Auch für den Halter bleibt es nicht folgenlos: Er wird mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt bestraft.
Beim Kauf neuer Winterreifen sollten Kunden auf das «Alpine Snowflake Symbol» achten. Das sieht aus wie ein Gebirge mit einer Schneeflocke in der Mitte. Ab dem 01. Januar 2018 müssen alle neu hergestellten Winterreifen dieses Symbol haben. Deshalb rät der ADAC, bei Bedarf schon jetzt einen so zertifizierten Reifen zu kaufen. Wer sich kürzlich noch neue Winterreifen mit dem «M+S Symbol» gekauft hat, muss aber nicht beunruhigt sein. Die alten Reifen sind bis zum 30. September 2024 gültig.
Ganzjahresreifen sind dagegen nicht jedem zu empfehlen. Sie sind oft «eher für den Winter als den Sommer gemacht», so der ADAC, im Hochsommer können viele Ganzjahresreifen zum Beispiel einen längeren Bremsweg haben. Deshalb seien solche Reifen nur für Zweitwagen, die ohnehin nicht so oft gefahren werden, oder leichte Fahrzeuge geeignet.
(dpa/tmn)