Insolvenz von Air Berlin: Was Reisende jetzt wissen müssen

Berlin – Der Insolvenzantrag der Fluggesellschaft Air Berlin mitten in der sommerlichen Hauptreisezeit wirft bei vielen Menschen in Deutschland Fragen auf. Was passiert mit meinem bereits gebuchten Flug? Sollte ich stornieren? Oder abwarten, wie es bei der Fluggesellschaft weitergeht?

Viele Urlauber, die sich aktuell an beliebten Reisezielen von Kreta über Mallorca bis Florida aufhalten, wollen vor allem wissen: Komme ich aus meinem Urlaub wie geplant zurück nach Hause? Und muss mein Reiseveranstalter nun etwas für mich tun? Was Urlauber und andere Reisende jetzt wissen sollten:

ICH HABE EINEN AIR-BELIN-FLUG IN KÜRZE GEBUCHT – FINDET DER STATT?

Alle Flüge mit der Air Berlin und ihrer Tochter Niki finden im Moment wie geplant statt, teilte das Unternehmen mit. Auch behalten die Flugpläne ihre Gültigkeit. Das bedeutet für Air-Berlin-Kunden, die sich zum Beispiel gerade im Sommerurlaub befinden oder in diesen starten möchten, dass sie ihre gebuchten Flüge auch antreten können. Möglich ist dies allerdings nur, weil die
Bundesregierung dem Unternehmen einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt hat. Ohne diesen wäre Air Berlin aufgrund der Regelungen im Insolvenzrecht verpflichtet gewesen, den Flugbetrieb unmittelbar einzustellen.

MEIN AIR-BERLIN-FLUG IST ERST IN EINIGEN MONATEN GEPLANT. WAS SOLL ICH JETZT TUN?

Was der Insolvenzantrag langfristig für den Flugbetrieb bedeutet, ist noch unklar. Die Fluggesellschaft will sich neu strukturieren und steht dazu in Verhandlungen. «Sollte ein anderes Unternehmen Air Berlin jedoch übernehmen, wird es nicht auch die Altlasten übernehmen», gibt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover zu bedenken.

WIE SINNVOLL IST ES ALSO, GEBUCHTE TICKETS ZU STORNIEREN?

Wer nicht abwarten will, ob Air Berlin in ein paar Monaten noch fliegt oder nicht, kann versuchen, sein Ticket zu stornieren. Das ist allerdings nicht immer möglich – und auch nicht immer sinnvoll. Die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät derzeit von einer Stornierung ab. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren und nicht immer auf den Ticketpreis. Im teuersten Air-Berlin-Flugtarif Economy Flex geht das Stornieren manchmal kostenfrei, in Economy Classic teilweise gegen Gebühr. Für den Tarif Economy Light ist eine Stornierung immer ausgeschlossen.

Auch Rechtsanwalt Degott sagt zum Thema Stornierung: «Kunden haben dann meist mehrere Nachteile.» Denn für ein Ersatzticket entstehen weitere Kosten, und zusätzlich bleibt die Unsicherheit, ob Betroffene ihre Ansprüche überhaupt durchsetzen können. «Eine Stornierung ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich», sagt Degott. Kunden sollten lieber genau beobachten, wie sich die Lage entwickelt.

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN EINZELTICKET UND PAUSCHALREISE: Reisende, die ihre Flugtickets selbst gebucht haben, stehen rechtlich anders dar als Pauschalurlauber, die ein Paket aus Flug, Hotel und anderen Leistungen über einen Reiseveranstalter gekauft haben.

SITUATION 1, TICKET EINZELN GEBUCHT – WAS MUSS ICH WISSEN?

Wer nur einen Flug gebucht hat, muss wissen: Wird der Betrieb von Air Berlin eingestellt und werden die Flüge nicht von einem Mitbewerber übernommen, fallen diese aus, erläutert der
Deutsche Anwaltverein auf seiner Onlineseite. Gebuchte Tickets würden dann verfallen. «Erfahrungsgemäß haben Reisende, die ein Einzelticket per Vorkasse bezahlt haben, kaum Chancen ihr Geld zurückzubekommen», sagt Reiserechtler Degott. Im Pleitefall müssten sie sich an den Insolvenzverwalter wenden – «Privatkunden stehen jedoch in der Schlange der Gläubiger ganz weit hinten. In der Regel haben sie dann Pech gehabt.»

SITUATION 2, UNTERWEGS MIT REISEVERANSTALTER – UND NUN?

Pauschalreisende haben bessere Karten bei der Insolvenz einer Fluggesellschaft. Hier ist der Veranstalter in der Pflicht, An- und Abreise zu organisieren. «Kunden können ihre Ansprüche also gegenüber dem Reiseveranstalter anmelden», erklärt Degott: Sie können vom Veranstalter einen Ersatzflug fordern, falls Air Berlin nicht mehr fliegt. Kommt es dagegen zu dem Fall, dass Urlauber auf eigenen Kosten zurückfliegen müssen, bekommen sie das Geld dafür zurück, so der Deutsche Anwaltverein. Und sollte die gebuchte Reise ganz platzen, können Gäste das bezahlte Geld vom Reiseveranstalter – nicht von der Fluggesellschaft – zurückfordern.

ICH HABE BEREITS EINEN ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH. WAS WIRD DARAUS?

Viele Kunden haben offene Ansprüche gegenüber Air Berlin, weil es in der Vergangenheit zum Beispiel zu einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung kam. In solchen Fällen steht Passagieren laut der
EU-Fluggastrechte-Verordnung bei Unternehmen wie Air Berlin, die in der EU ihren Sitz haben, eine Entschädigung zu – je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro. Die Airline muss für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich gewesen sein, zum Beispiel wegen eines technischen Defektes. Betroffene müssen sich weiterhin an Air Berlin oder später gegebenenfalls an den Insolvenzverwalter wenden. Ob offene Entschädigungsleistungen dann tatsächlich gezahlt werden, ist laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aber ungewiss.

UND WAS PASSIERT MIT BONUSMEILEN?

Meilensammler sollten ihr Guthaben bei Air Berlin möglichst bald einlösen, rät Degott. Zwar könne es sein, dass ein anderes Unternehmen nach einer Übernahme dieses Kundenbindungsinstrument fortsetzt – eine Garantie dafür gebe es aber nicht. Sollte Air Berlin nicht mehr als Vertragspartner sein, hätten Kunden keinen Anspruch darauf, dass sie Meilen noch einlösen können.


(dpa/tmn)

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