Berlin – Geht etwas bei einem Bauprojekt schief, können plötzlich hohe Zusatzkosten auf den Bauherren zukommen. Damit ihnen bei Schäden nicht der finanzielle Ruin droht, sollten sie sich und ihre Helfer absichern.
Bei kleineren Bauvorhaben kann die private Haftpflicht-Police ausreichen. Bis 50 000 Euro Bausumme sind oft abgedeckt. Dies sollten Versicherte vorab aber in ihren Versicherungsbedingungen nachschauen. Bei größeren Projekten brauchen sie einen eigenen Schutz. Die Zeitschrift «Finanztest» stellt in ihrer aktuellen Ausgabe (05/2017) zwei wichtige Policen vor – und klärt auf, was Versicherte dabei beachten sollten:
Bauherren-Haftpflicht-Versicherung: Sie ist laut Finanztest unbedingt notwendig. Denn sie springt ein, wenn sich etwa jemand auf der Baustelle schwer verletzt und gegenüber dem Bauherrn Anspruch auf Schadenersatz hat. Wichtig: Sollte sich die vereinbarte Bausumme ändern, müssen Bauherren dies ihrem Versicherer melden – sonst besteht die Gefahr, dass sie den kompletten Versicherungsschutz verlieren.
Die Policen sind in der Regel zeitlich begrenzt. Oft gelten sie nur zwei Jahre. Dauert die Bauphase länger, sollten Bauherren eine Verlängerung des Schutzes beantragen. Bei den meisten Anbietern sei dies gegen einen Mehrbetrag möglich.
Bauleistungsversicherung: Nach Angaben der Tester ist die Police sehr empfehlenswert. Sie kommt für unvorhersehbare Schäden an der Baustelle auf – etwa wenn ein Unwetter den Rohbau zerstört. Vorsicht: Die Police schützt in der Regel nicht vor Diebstahl von gelagertem Material oder vor Brandschäden.
Immerhin bietet die Hälfte der untersuchten Policen laut Stiftung Warentest einen Schutz vor Feuer an – bei einem 150 000-Euro-Bauprojekt müssen Versicherte mit einem Aufpreis zwischen 18 und 68 Euro rechnen. Alternativ können Bauherren auch einen zusätzlichen Schutz gegen Feuer abschließen – etwa über eine Feuerrohr- oder eine Wohngebäude-Versicherung.
Wichtig: Wenn Bekannte oder Freunde beim Hausbau mithelfen, müssen Bauherren die Personen zeitnah bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft melden – innerhalb von einer Woche nach Baubeginn. Sonst droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.
(dpa/tmn)