Frankfurt/Main – Zweitligist Fortuna Düsseldorf ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mit einer Geldstrafe von 22 500 Euro belegt worden.
Zudem wurde der Bewährungszeitraum für einen Teilausschluss der Zuschauer um ein halbes Jahr bis zum 31. Oktober 2017 verlängert, teilte der DFB mit.
In den Zweitligaspielen beim VfB Stuttgart am 6. Februar und beim VfL Bochum am 3. März 2017 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Club hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.
(dpa)