München – Autofahrer sollten Bußgelder aus dem Ausland möglichst schnell bezahlen. Denn viele Länder gewähren bei Sofortzahlung oft hohe Rabatte, teilt der ADAC mit.
Wenn der Bescheid fehlerhaft oder der Betrag offensichtlich zu hoch ist, sollten Autofahrer aber sofort Einspruch einlegen. Informationen dazu stehen immer in der «Rechtsmittelbelehrung» am Ende des Bescheids, die Verfahren sind in jedem Land verschieden.
Innerhalb der EU werden Strafen erst ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt. «Im Normalfall liegen alle Einzelverstöße inklusive der Verfahrensgebühr jenseits dieser Grenze», sagt Christian Buric vom ADAC. Denn Verkehrssünden sind im Ausland oft teurer als in Deutschland. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h kostet in Italien rund 170, in den Niederlanden und der Schweiz mindestens 165, in Deutschland dagegen nur maximal 35 Euro.
Ähnlich ist es beim Telefonieren am Steuer: Italien fordert für den Regelverstoß 160, die Niederlande fordern sogar 230 Euro. Hierzulande zahlen Autofahrer nur 60 Euro und bekommen einen Punkt. Allerdings bekommen deutsche Autofahrer für Verkehrssünden im Ausland keine Punkte, und im Ausland verhängte Fahrverbote sind in Deutschland nicht gültig.
(dpa/tmn)